AOK ändert Ausschreibung APOTHEKE ADHOC, 03.03.2010 11:58 Uhr
Die AOK Berlin-Brandenburg hat ihre Ausschreibung für onkologische Rezepturen geändert. Die von einigen Apothekern kritisierte Loslimitierung wurde aufgehoben: Apotheken dürfen nun Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Eine Obergrenze wird in der Ausschreibung nicht genannt. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert.
Anders als ursprünglich will die AOK Berlin-Brandenburg ihre Verträge nicht ausschließlich mit einer Apotheke pro Losgebiet schließen. Zu den Angaben zur Rahmenvereibarung heißt es nun: „mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Zahl: 2“.
Eine Konkretisierung gibt es auch hinsichtlich der Versorgung von Zweigpraxen: „Fallen Zweigpraxen räumlich in ein anderes Gebietslos, ist der Auftrag zur Herstellung einer Rezeptur auch einem anderen Gebietslos zuzuordnen“, heißt es nun. Damit würden Ärzte mit Praxen in unterschiedlichen Stadtteilen unter Umständen von mehreren Apotheken versorgt werden.
Die Auskunftspflichten der Bieter wurden abgeschwächt: So müssen die Apotheken nun doch nicht ihren jährlichen Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz, den sie in diesem Zeitraum mit parenteralen onkologischen Rezepturen erzielt haben, darlegen.
Durch die Änderung der Ausschreibung verschieben sich auch die ursprünglichen Fristen: Bis 20. April können die Apotheken ihre Angebote einreichen. Die neue Vertragslaufzeit von einem Jahr beginnt am 1. Juli.