Deutscher Apothekertag

Das Schicksal der DAT-Anträge

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München -

Ab Mittwoch wird beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München wieder fleißig diskutiert. Über mehr als 70 Anträge müssen die Delegierten entscheiden: annehmen, ablehnen oder in einen Ausschuss verweisen. Was danach mit den Anträgen passiert, ist einigen Apothekern nicht transparent genug: Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) will künftig besser über das Schicksal der DAT-Anträge informiert werden.

Die LAKT fordert in einem Antrag eine transparente Bearbeitung der auf Apothekertagen angenommenen oder in einen Ausschuss verwiesenen Anträge. „Dazu gehört, dass die Antragsteller in die Bearbeitung beziehungsweise Umsetzung des Antrages einzubinden sind“, heißt es in dem Antrag.

Nach Vorstellung der Kammer sollen Antragsteller zu den entsprechenden Ausschusssitzungen eingeladen werden und informiert werden, sobald Schritte zur Bearbeitung des Antrags unternommen werden. „Wird ein Antrag als praktisch erledigt betrachtet, ist der Antragsteller zu informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.“ Alle DAT-Anträge sollen in einer Datenbank mit Bearbeitungsstand und Stellungnahme der Antragsteller im internen Bereich der ABDA transparent dargestellt werden.

Die Kammer kritisiert besonders den Umgang mit zwei Anträgen, die 2013 in Düsseldorf angenommen worden waren: In die Umsetzung des Antrages zur Schaffung einer zentralen berufsständischen Rezeptur-Datenbank sei die Kammer nicht eingebunden gewesen. Eine Nachfrage habe ergeben, dass es zwischen der Bundesapothekerkammer (BAK) und der LAKT erhebliche Differenzen zur tatsächlichen Realisation gebe. Diese hätten aus Sicht der Kammer weitestgehend vermieden werden können, wenn die als Antragsteller beteiligt worden wäre.

Ein weiterer Antrag der LAKT bezog sich auf eine bundesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung. Auch dieser Antrag wurde von den Delegierten angenommen. Alle Mitgliedsorganisationen der ABDA seien daraufhin zu einer „Kick-Off-Veranstaltung“ nach Berlin geladen worden. „Dort wurde als erstes festgestellt, dass es keine Mittel gibt, um eine Nachwuchsinitiative der ABDA zu starten“, kritisiert die LAKT. Dies sei besonders erstaunlich, da zum DAT noch kein Haushalt beschlossen worden sei. Eine weitere Veranstaltung habe nach dem ersten Treffen nicht stattgefunden.

Auch bei anderen Anträgen ist nicht ganz klar, wie es nach dem Apothekertag in Düsseldorf weiterging: Die Delegierten hatten unter anderem den Gesetzgeber aufgefordert, Apotheker als Leistungserbringer ins Präventionsgesetz aufzunehmen. Da es dieses Gesetz noch nicht gibt, lässt sich ein Erfolg noch nicht sehen. Ähnlich sieht es beim dem Antrag aus, mit dem der Verordnungsgeber aufgefordert wurde, Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Auch aus der Forderung, die Krankenkassen zu verpflichten, Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei zu stellen, ist noch nicht viel geworden. Immerhin: Die ABDA hat untersucht, für wie viele Präparate trotz Rabattvertrag eine Zuzahlung anfällt und die Ergebnisse veröffentlicht.

Der Antrag, das Inkassorisiko der Apotheken für die Einziehung und Weiterleitung der Rabatte der pharmazeutischen Industrie auszuschließen, hat ebenfalls noch nicht zu spürbaren Ergebnissen geführt. Das Problem wurde aber immer wieder thematisiert und steht zumindest noch auf der politischen Tagesordnung der ABDA.

Die Forderung, die Importquote ersatzlos zu streichen, wurde im Laufe des vergangenen Jahres noch nicht umgesetzt. In diesem Jahr nehmen die Apotheker offenbar einen neuen und motivierteren Anlauf.

In den Ausschuss verwiesen wurde in Düsseldorf ein Antrag, für die Abgabe von verordneten Rezepturarzneimitteln Fixhonorar erheben zu dürfen. Die Ausschussarbeit hat dazu geführt, dass es in diesem Jahr einen neuen Antrag zu dem Thema gibt, anders als im vergangenen Jahr aber vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand.

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