Antrag: Apothekerpflicht für alle Kliniken APOTHEKE ADHOC, 14.09.2017 18:01 Uhr
Nach dem Vorbild der Diskussion in Niedersachsen über die Installierung von Stationsapothekern in allen Krankenhäusern des Landes hat sich der Deutsche Apothekertag dafür ausgesprochen, bundesweit ausreichend Apotheker auf Krankenhausstationen einzuführen. Damit soll die pharmazeutische Betreuung der Patienten in Kliniken verbessert werden. Jährlich müssten 250.000 Patienten wegen falscher Medikation ins Krankenhaus eingeliefert werden, „was glauben sie, wie es in den Krankenhäusern aussieht“, hieß es in der Antragsberatung von Seiten der Befürworter.
Die niedersächsische Landesregierung will als Reaktion auf die Tötungsserie in Kliniken des Landes durch einen Pfleger in allen Kliniken Stationsapotheker vorschreiben. Das Gesetz stockt aber in der Verabschiedung. Die Kliniken protestieren gegen diese Auflagen. Im Gespräch sind dabei Quoten von einer Apothekerstelle pro einhundert bis dreihundert Betten.
In der Antragsdiskussion gab es viel Zustimmung für diese Forderung: Der bayerische Delegierte Dr. Dörje bezeichnete das Anliegen als „Antrag von erheblicher Bedeutung, danke an die niedersächsische Kammerpräsidentin Frau Linz für ihren Einsatz zu diesem Thema. Auf jeder Station braucht es den Apotheker.“ Ein anderer Delegierter äußerte allerdings Bedenken, dass zur Erfüllung dieser Forderung zu wenige Apotheker vorhanden seien und riet dazu, diesen Antrag mit der Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen für Apotheker zu verbinden.
Andere Delegierte wiesen allerdings darauf hin, dass die Verpflichtung zur Einstellung von Stationsapothekern die Politik zwingen werde, zusätzliche Pharmaziestudienplätze zu schaffen. Nach Angaben eines Delegierten würden „nur“ zusätzliche 1500 Pharmazeuten für die Stellen in den Krankenhäusern benötigt, „das können wir stemmen“.
Kammerpräsidentin Magdalene Linz sagte: „Das erhöht den Druck auf die Regierung, mehr Studienplätze schaffen zu müssen.“ Außerdem verstärke die Forderung nach Stationsapothekern die Wertschätzung für den Apothekerberuf auch bei jungen Leuten, beim pharmazeutischen Nachwuchs. „Wir haben das Problem erkannt“, so Linz, „jetzt müssen wir politisch die Rahmenbedingungen durchsetzen.“
Linz hatte bereits die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ausdrücklich als richtigen Schritt begrüßt: „Wir halten den Weg der Landesregierung, Stationsapotheker in allen 180 niedersächsischen Kliniken einzuführen, für konsequent und richtig. Gerade hier können Apotheker und Ärzte als interdisziplinäres Behandlungsteam patientenindividuelle Therapiealternativen entwickeln und damit die Patientensicherheit erhöhen“.
Der Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die niedersächsische Initiative (Einführung von Stationsapothekern für die Erhöhung der Qualität der Arzneimitteltherapie sowie der Patientensicherheit) durch eine bundesgesetzliche Verankerung auszuweiten. Es müssen überall in Deutschland Voraussetzungen geschaffen werden, welche es Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken ermöglichen, ausreichend Apotheker vorhalten zu können, um Aufgaben der klinischen Pharmazie, insbesondere als präsente Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker, erfüllen zu können.“