Am 1. Mai treten verschärfte Meldepflichten für antibiotika-resistente Erreger in Kraft. Diese müssen jetzt umgehend gemeldet werden. Bisher wurden die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Außerdem gibt es eine neue Meldepflicht für Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden, wie das Zika-Virus.
Damit will das Bundesgesundheitsministerium der weltweit zu beobachtenden Zunahme von resistenten Erregern und von Durchfall-Infektionen begegnen. Ab Mai sollen nicht nur Kliniken, sondern auch Ärzte und Labore Infektionen mit bestimmten Bakterien melden. Das BMG hatte eine entsprechende Verordnung vorgelegt.
Besorgniserregend ist danach insbesondere der Anstieg Carbapenem-resistenter Erreger. Ihre Ausbreitung in Deutschland soll eingedämmt werden. Die epidemische Lage erfordere eine verstärkte Überwachung resistenter Erreger auf der Grundlage einer belastbaren bundesweiten Datenlage, mit der Häufigkeitszunahmen und Ausbrüche frühzeitig erkannt werden könnten, so das BMG.
Mithilfe dieser Meldedaten soll der öffentliche Gesundheitsdienst epidemiologische Zusammenhänge erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung und zur Bekämpfung von Infektionen durch resistente Erreger umsetzen können. Deshalb sieht die Verordnung vor, dass nicht nur Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen ambulant operiert wird, Meldungen schicken, sondern auch niedergelassene Ärzte und Labore.
In Bezug auf Infektionen mit Clostridium difficile wird eine Arztmeldepflicht bei schweren Verläufen geregelt. Zudem wird eine Labormeldepflicht in Bezug auf Arboviren eingeführt. Zu den Arboviren gehören Erreger, die durch Mücken übertragen werden, darunter Zika-, Chikungunya-, Dengue- und West-Nil-Virus. Schließlich müssen Labore Infektionen mit Methicillin-resistenten Stämmen von Staphylococcus aureus (MRSA) melden, wenn der Erreger in Blut oder Liquor nachgewiesen wird.
Um die Weiterverbreitung der Erreger zu verhindern, ist es aus Sicht des BMG erforderlich, dass die Gesundheitsämter bereits über das Auftreten von Einzelfällen informiert sind, ferner einen Überblick über die regionale und bundesweite Lage erhalten und auf dieser Informationsgrundlage zielgenaue Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung der genannten Erreger ergreifen können.
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