Anti-Korruptionsgesetz

Transparency: Strafbarkeitslücken in Apotheke und Praxis

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Berlin -

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Verschärfung des Strafgesetzbuches (StGB). Die derzeitige Gesetzeslücke erschwere den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen.

Strafbar macht sich künftig etwa, wer bei der Verordnung von Medikamenten oder der Überweisung von Patienten Gegenleistungen fordert oder annimmt. Umgekehrt verletzt künftig auch derjenige das Gesetz, der eine Gegenleistung anbietet oder gewährt.

Transparency weist darauf hin, dass alle Leistungserbringer öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen, soweit sie über den Einsatz der Finanzen im GKV-System verfügen. Dazu gehörten nicht nur die Angehörigen der klassischen Gesundheitsberufe. Insgesamt gehe es um mehr als 100 Milliarden Euro öffentlicher Beiträge und Steuergelder.

Deshalb sollten aus Sicht der Organisation alle Leistungserbringer bei Vertragsschluss oder ihrer Zulassung durch die öffentlich-rechtlichen Stellen der Selbstverwaltung „förmlich verpflichtet“ werden müssen. „Dadurch würden Pflichtverletzungen gegenüber der Solidargemeinschaft genauso strafbar wie solche gegenüber den Patienten. Außerdem können so Strafbarkeitslücken geschlossen werden“, so Reiner Hüper, der bei Transparency die Arbeitsgruppe Strafrecht leitet.

Der Gesetzentwurf sehen bisher vor, dass die Strafverfolgung von einem Strafantrag abhänge und von Amts wegen nur bei besonderem öffentlichem Interesse ermittelt werde. Transparency fordert hingegen, den Straftatbestand als sogenanntes Offizialdelikt auszugestalten. „Damit wären Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, von sich aus tätig zu werden“, heißt es zur Begründung.

Wolfgang Wodarg, Arzt und Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Korruption zu Lasten der Versicherten ist ein sozial schädliches Verhalten, das eine Störung des sozialen Friedens bewirken kann. Korruption zu Lasten der Gesundheit von Patienten wiegt darüberhinaus besonders schwer.“ Alle Fälle müssten von speziell geschulten Strafermittlungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen aufgedeckt und konsequent bestraft werden.

Der bisherige Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen vor. Transparency fordert, dass die Schädigung oder Gefährdung der Gesundheit von Patienten ausdrücklich als neues Regelbeispiel mit aufgenommen werden. Die Organisation setzt sich in einer Stellungnahme zudem dafür ein, dass der neue Straftatbestand entsprechend der allgemeinen Regelung zur Korruption eine Vortat der Geldwäsche wird.

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