Phagro will klares Korruptionsverbot APOTHEKE ADHOC, 01.12.2015 12:06 Uhr
Die Großhändler befürchten, mit dem Anti-Korruptionsgesetz unter Generalverdacht gestellt zu werden. Ihr Lobbyverband Phagro hat die bisherigen Pläne des Gesetzgebers kritisiert. Der Kabinettsentwurf sei zu unbestimmt und die Anbindung an das regional unterschiedliche Berufsrecht der Apotheker und Ärzte ein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgleichtheit. Morgen gibt es im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung.
Mitte November hatte der Bundestag das Anti-Korruptionsgesetz in erster Lesung verabschiedet und in den Ausschuss verwiesen. Nach dem aktuellen Entwurf drohen bestechlichen Heilberuflern sowie auf der anderen Seite dem Bestecher bis zu drei Jahre Haft. Besonders schwere Fälle werden mit fünf Jahren Gefängnis bestraft.
Auch wenn Bezugsentscheidungen der Apotheker im bisherigen Entwurf weitgehend ausgeklammert werden, ist die Unsicherheit über die Reichweite des Gesetzes in der Branche insgesamt groß. OTC-Hersteller hinterfragen ihre Konditionen, Apotheker bangen um ihre Rabatte. Der Großhandel ist grundsätzlich eher weniger betroffen, weil bei seinen Konditionen die Beeinflussung der Abgabe im Einzelfall kaum zu konstruieren ist. Doch einzelne Angebote wie Überweiserrabatte wurden in der Debatte zumindest schon problematisiert.
Grundsätzlich begrüßt der Phagro laut Stellungnahme die Einführung eines Straftatbestandes der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen, „allerdings nicht die Art der Umsetzung“. Der Entwurf gebe den Adressaten keine klare und unmissverständliche Verbotsregelung an die Hand, kritisieren die Großhändler. Zu viel hänge von der Interpretation anderer Gesetze und Verordnungen ab, deren Inhalt und Grenzen sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung umstritten seien.
Dies würde aus Sicht des Phagro dazu führen, dass sich jeder Marktbeteiligte selbst an der Auslegung versuchen müsse. „Dies wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsklarheit, demzufolge für alle Akteure offensichtlich sein muss, ab wann eine Handlung strafbar ist beziehungsweise ab wann gegebenenfalls Gefängnis droht“, so der Phagro.
Auch den eigentlichen Zweck des Gesetzes sehen die Großhändler konterkariert: Neben dem Vertrauen der Patienten in eine unabhängige heilberufliche Entscheidung solle auch der lautere Wettbewerb im Markt geschützt werden. Dies geschehe durch den Bezug auf die Berufsordnungen der Apotheker und Ärzte gerade nicht. Diese seien nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und würden darüber hinaus von den Berufsgruppen selbst erlassen. „Dies ist aus Sicht des Phagro ein deutlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit“, heißt es in der Stellungnahme der Großhändler.
Der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper fordert klare und eindeutige Regeln darüber, wo der Gesetzgeber die Grenze zwischen gewollter und ungewollter Zusammenarbeit zieht. „Daran halten wir uns dann auch gerne. Aber wir können uns nicht mit einem generellen Misstrauensvotum abfinden, das jegliche Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten unter einen Generalverdacht stellt“, so Trümper.
Ziel des Gesetzgebers sei eine schnelle, sichere, flächendeckende und herstellerneutrale Versorgung der Apotheken mit Arzneimitteln. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn die Marktpartner verständliche und allgemeingültige Regeln für ihre Zusammenarbeit erhielten. „Die verantwortungsvolle Arzneimittelversorgung wird von den Patienten bereits heute benötigt und nicht erst dann, wenn sich die Gerichte nach jahrelangem Rechtsstreit über die mit dem Entwurf aufgeworfenen Rechtswidersprüche geeinigt haben“, so der Phagro.