Gröhe: Strafanträge auch von Kassen dpa/APOTHEKE ADHOC, 30.01.2015 16:19 Uhr
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen verschärfen. Dazu will er bei der Ressortabstimmung eine entscheidende Änderung durchsetzen: Im Verdachtsfall sollen auch die Krankenkassen einen Strafantrag stellen dürfen. Regierungskreise bestätigten am Freitag einen entsprechenden Bericht des Magazins „Spiegel“.
Das Recht auf einen eigenen Strafantrag gesteht der Referentenentwurf des Justizministeriums bislang nur dem Geschädigten selbst sowie Wettbewerbern, Kammern und Berufsverbänden zu. Dabei decken die Kassen mit eigenen Experten schon heute viele Fälle von Korruption und Abrechnungsbetrug auf, schreibt der „Spiegel“.
Nach den Plänen von Maas droht niedergelassenen Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften, die sich bestechen lassen, künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Pharmavertreter, die aktiv bestechen wollen, machen sich dann strafbar. Das Kabinett soll den Entwurf Ende Mai beschließen.
Korruption im Gesundheitswesen soll künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Dem Strafgesetzbuch (StGB) wird hierzu eine neuer $ 299a hinzugefügt. Strafbar macht sich demnach, wer bei der Verordnung von Medikamenten oder der Überweisung von Patienten Gegenleistungen fordert oder annimmt. Umgekehrt verletzt künftig auch derjenige das Gesetz, der eine Gegenleistung anbietet oder gewährt.
Korruptionsrisiken im Gesundheitswesen gehen laut dem Justizministerium insbesondere auf die bei bestimmten Heilberufegruppen konzentrierten Entscheidungsbefugnissen zurück. Die Schlüsselstellung von Ärzten und Apothekern im Gesundheitswesen beruhe vor allem auf der Verschreibungs- und Apothekenpflicht für Arzneimittel.
„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, frei von unzulässiger Einflussnahme behandelt zu werden. „Bereits korruptive Verhaltensweisen Einzelner können dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand zu Unrecht unter Verdacht gestellt wird und das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitswesen nachhaltig Schaden nimmt“, heißt es weiter.