Fachärzte: Kooperation statt Korruption APOTHEKE ADHOC, 05.02.2015 17:37 Uhr
Die Fachärzte haben das geplante Anti-Korruptionsgesetz scharf kritisiert. Sie befürchten Denunziation von Seiten der Krankenkassen und dass eigentlich gewollte Kooperationen verhindert werden Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) müsse dringend verbessert werden, fordert der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) will bewährte Versorgungsmodelle vor Korruptionsverdacht bewahren.
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann – bis 2013 FDP-Bundestagsabgeordneter – fordert insbesondere einen exakt formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist: „Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbedürfnissen“, so Lindemann. Er geht davon aus, dass das Gesetz in eine „Schockstarre“ in der Zusammenarbeit führen werde.
Aus Sicht der Fachärzte können die Regeln des freien Marktes nicht 1:1 auf das Gesundheitswesen übertragen werden, in dem Kooperationen immer wichtiger seien. So arbeiteten heute schon Fachärzte aus Krankenhäusern mit ihren Kollegen in den Arztpraxen, aber auch mit Apothekern eng zusammen.
In den Praxisnetzen sei das geregelte Miteinander von Haus- und Fachärzten Alltag, so Lindemann. Auch in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, regelten die Beteiligten eine patientenorientierte Versorgung über eigene Leistungs- und Geldverteilung. „In jeder dieser Kooperationsformen wird künftig ein ehrgeiziger Staatsanwalt vermeintlich korrumpierbare Elemente finden“, so Lindemann. Allein der öffentlich bekannt werdende Verdacht werde diese Projekte dann ins Aus katapultieren“, so der SpiFa-Geschäftsführer.
Auf Wunsch von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist im überarbeiteten Entwurf das Recht, einen Strafantrag zustellen, auch den Krankenkassen übertragen worden. Die Fachärzte fragen sich, ob für die Kassen damit Denunziation zum Wettbewerbsvorteil werden könne: Die Erweiterung berge die Gefahr, dass der Wettbewerb der Kassen untereinander verändert und nachhaltig gelähmt werde, so Lindemann.
Dass das Anti-Korruptionsgesetz immer in Richtung der Ärzte adressiert wird, ärgert den SpiFa ebenfalls. Es seien nicht die Mediziner, die von Bestechlichkeit besonders betroffen sind: In Erhebungen zur Bestechlichkeit tauchten Ärzte erst hinter den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Arzneimittel auf.
Der BVMed warnt davor, dass etwa Regelungen beim Entlassmanagement kriminalisiert werden. Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt wünscht sich eine Klarstellung, dass „sinnvolle Versorgungsmodelle im Sozialrecht nicht strafrechtsrelevant sind“.
Beim Entlassmanagement gehe es beispielsweise um die nahtlose Versorgung mit erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln oder um enterale Ernährung. Die Kooperation von Leistungserbringern und Krankenhäusern sei dabei unabdingbar. Bei einer entsprechenden Nachfrage der Patienten sei eine Empfehlung von verlässlichen Partnern des Krankenhauses üblich.