Anti-Korruptionsgesetz

Bis zu drei Jahre Haft für korrupte Apotheker APOTHEKE ADHOC, 28.01.2015 09:25 Uhr

Berlin - 

Das Anti-Korruptionsgesetz für Ärzte und Apotheker ist da. Korruption im Gesundheitswesen soll künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, berichtet die Berliner Zeitung. Dem Strafgesetzbuch (StGB) wird hierzu wie erwartet eine neuer Paragraph hinzugefügt.

Hintergrund ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vor gut zwei Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Unter der schwarz-gelben Koalition war ein erster Vorstoß für eine Neuregelung im Bundesrat gescheitert.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Korruption im Gesundheitswesen im StGB zu regeln. Dazu soll ein Straftatbestand der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ eingeführt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, noch im Januar einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Das ist jetzt erfolgt: Strafbar macht sich demnach, wer bei der Verordnung von Medikamenten oder der Überweisung von Patienten Gegenleistungen fordert oder annimmt. Umgekehrt verletzt laut dem Zeitungsbericht künftig auch derjenige das Gesetz, der eine Gegenleistung anbietet oder gewährt.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, zitiert die Berliner Zeitung aus der Begründung des Entwurfs. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, frei von unzulässiger Einflussnahme behandelt zu werden. „Bereits korruptive Verhaltensweisen Einzelner können dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand zu Unrecht unter Verdacht gestellt wird und das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitswesen nachhaltig Schaden nimmt“, heißt es weiter.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte eine Änderung im Sozialgesetzbuch. Damit wäre die PKV von der Regelung allerdings ausgeklammert gewesen. Maas lehnt sich dagegen an frühere Vorschläge aus SPD-geführten Bundesländern an. Das neue Verbot betrifft nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also auch Psychotherapeuten oder Apotheker.

Laut den bisherigen Überlegungen aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sollen Verstöße gegen den neuen § 299a entsprechend bestraft werden – also mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, fünf in besonders schweren Fällen.

Der Großhandel hatte das Thema schon für sich entdeckt – teilweise haben Außendienstler das Gesetzesvorhaben genutzt, um Konditionenkürzungen zu rechtfertigen. Weil zu hohe Skonti womöglich gegen die Preisspannverordnung verstoßen, könnten sich Apotheker und Großhändler mit solchen Vereinbarungen künftig sogar strafbar machen, so das Argument.

„Ungerechtfertigte Zuwendungen sollen künftig zum Straftatbestand werden. Das ist ein scharfes Schwert“, sagte ein Großhandelschef, der namentlich nicht genannt werden will. „Da ist es wichtig, dass die Grenze vorher geklärt wird. Keiner der Verantwortlichen kann es sich leisten, seine Mitarbeiter, sich selbst und sein Unternehmen diesem Risiko auszusetzen.“

Allerdings fallen Wettbewerbsverstöße beispielsweise nicht unter den heutigen Korruptionstatbestand. Dazu muss eine konkrete Unrechtsvereinbarung belegbar sein. Am Ende kommt es darauf an, wo der Gesetzgeber – und im zweiten Schritt die Gerichte – im neuen Sonderparagraphen für das Gesundheitswesen die Schnittmenge sehen zwischen „nur“ rechtwidrigen Vorgaben und Korruption.