Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass die Apotheker von geplanten Anti-Korruptionsgesetz weitgehend ausgenommen sind. „Ursprünglich war ein Gesetz geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt und nicht einzelne Gruppen außen vor lässt“, so Verbandschef Martin Litsch. Wieso die Apotheker jetzt plötzlich teilweise davon ausgenommen würden und eine Sonderstellung bekämen, sei nicht nachvollziehbar.
Aus Sicht der AOK war der Gesetzentwurf gerade deshalb auf breite Zustimmung gestoßen, weil er eben kein reines Ärztestrafrecht schaffe, sondern alle Heilberufe einbeziehe. „Warum sollen die Regelungen zur Bekämpfung von Bestechlichkeit für Ärzte gelten, aber nicht für Apotheker?“, fragt Litsch. Beides seien Heilberufe. „So wird die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafbarkeitslücke vom Gesetzgeber nicht geschlossen. Das sind keine Schlupflöcher, sondern es steht quasi die gesamte Tür sperrangelweit offen.“
Durch die Streichung der Tatbestandsalternative „Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder von Medizinprodukten“ falle die Beeinflussung von Apothekern unter den Tisch, monieren die Kassen. Aus Sicht von Litsch ist die Abgabe von Arzneimitteln „ein hochgradig korruptionsgefährdeter Bereich, der nun im Dunkeln bleiben darf“.
Schließlich entscheide der Apotheker bei den meisten Verordnungen darüber, welches Arzneimittel der Patient erhalte und von der Krankenkasse bezahlt werde, da er zwischen den drei preisgünstigsten oder mehreren rabattierten Arzneimitteln auswählen müsse. „Den Apothekern wird bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt“, so Litsch.
Innerhalb dieses Rahmens könne es zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen kommen, die zunächst den Wettbewerb tangierten, aber möglicherweise auch Patienteninteressen beträfen. „Auch für diesen Bereich müssen wir einen wirksamen Korruptionsschutz vorsehen und nicht einfach weiterwurschteln“, fordert Litsch. Immerhin geben die Krankenkassen pro Jahr 35 Milliarden Euro für Arzneimittel aus.
Die Abgeordneten von Union und SPD im federführenden Rechtsausschuss hatten sich Ende März auf mehrere Änderungen zum Anti-Korruptionsgesetz verständigt. Die Anbindung an das Berufsrecht wurde gestrichen, weil berufsrechtliche Vorschriften teilweise zu unbestimmt sind und je nach Bundesland unterschiedlich. Beides verträgt sich nicht mit dem Strafrecht. Ebenfalls gestrichen werden sollen der Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln im Straftatbestand, sofern die Mittel nicht unmittelbar beim Arzt angewendet werden.
Apotheker sind nach den Änderungen weitgehend raus. Der Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke wurde ausgeklammert, da man legale und im Wettbewerb erwünschte Rabatte nicht unter Korruptionsverdacht stellen wollte. Auf der Geberseite bleiben Apotheker aber wie jeder andere von dem Gesetz erfasst: Wenn sie einen Arzt bestechen, damit dieser ihnen etwa Rezepte zuweist, machen sie sich strafbar. Das Bundesjustizministerium (BMJV) sieht daher keine Strafbarkeitslücken.
Das Anti-Korruptionsgesetz soll heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Gestern hat es bereits den federführenden Rechtsausschuss passiert. Auch die SPD-Abgeordneten hatten – trotz Kritik aus den Reihen der Gesundheitspolitiker – einstimmig für den Änderungsantrag gestimmt. Nur die Linke stimmte gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich.
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