Die Justizminister der Länder wollen möglichst schnell einen eigenen Strafparagraphen für Korruption im Gesundheitswesen. Nach der 85. Justizministerkonferenz forderten sie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nachdem alle Versuche in der vergangenen Legislatur gescheitert waren, hat die Große Koalition jetzt gute Chancen, das Vorhaben umzusetzen.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Ärzte, die von Pharmafirmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nach geltender Gesetzeslage nicht strafbar machen. Auch die Mitarbeiter der Hersteller konnten nicht wegen Bestechung belangt werden.
Aus den Ländern gab es seitdem mehrere Vorstöße, einen eigenen Anti-Korruptions-Paragraphen im Strafgesetzbuch zu verankern. In dieser Frage sind sich die Justizminister offenbar näher gekommen: „Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen freue ich mich, dass es weitere Unterstützer der Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern gibt“, sagte die Justizministerin des Landes Uta-Maria Kuder (CDU), zugleich Vorsitzende der Konferenz.
Die Chef der Länderressorts machen jetzt Druck auf Maas: „Der Bundesjustizminister ist nun eindringlich gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und auch Bayern sind eine geeignete Grundlage“, so Kuder.
Die SPD-geführten Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten im Juni 2013 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Damit soll insbesondere die Bestechlichkeit von Ärzten, aber auch allen anderen Heilberuflern unter Strafe gestellt werden. Vorgesehen war ein eigener Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB).
Doch der Vorstoß war im Sande verlaufen, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung einen anderen Ansatz verfolgt hatte. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch V (SGB) vornehmen.
Der Gesetzentwurf – angehängt an Bahrs Präventionsgesetz – scheiterte zwei Tage vor der Bundestagswahl jedoch im Bundesrat: Die Länderkammer verwies das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss, was einem Scheitern des Entwurfs gleichkam.
Die Große Koalition schwenkte dann nach der Wahl auf den Kurs der SPD ein, der auch von Juristen als viel versprechender angesehen wird. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im StGB zu schaffen.
Insgesamt zeigte sich Kuder zufrieden mit den Ergebnissen der Justizministerkonferenz: „Wir haben 2014 deutliche Signale für die Gesetzgebung gesendet“, sagte sie. So sei etwa der Opferschutz gestärkt worden: „Jede vorsätzliche, nicht einvernehmliche sexuelle Handlung sollte künftig unter Strafe stehen.“ Der Bundesjustizminister sei aufgefordert, einen von ihm vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu ergänzen.
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