ANSG

Bundestag beschließt Notdienstpauschale

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Berlin -

Der Bundestag hat am Abend das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen. Damit kann die Notdienstpauschale wie geplant am 1. August in Kraft treten. Allerdings muss der Bundesrat am 5. Juli noch zustimmen.

Das ANSG wurde im Plenum mit den Stimmen der Koalition aus Union und FDP sowie der Fraktion Die Linke in 2. und 3. Lesung verabschiedet. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Beide Oppositionsparteien kritisierten die Fondslösung als nicht ausgereift und zu bürokratisch. Außerdem würden Apotheken in Städten ohne Not bessergestellt.

Die Linken hätten zwar eine pauschale Einzahlung der Kassen in den Fonds bevorzugt, stimmten aber wegen der grundsätzlichen Stärkung der Landapotheken für das Gesetz.

Eine Zustimmung der Länderkammer bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause gilt als sicher. Damit wird ab August jeder Notdienst pauschal vergütet. Die Finanzierung erfolgt über eine Anpassung des Fixhonorars der Apotheken um 16 Cent. Das Geld fließt in einen Notdienstfonds, für dessen Verwaltung der Deutsche Apothekerverband (DAV) zuständig ist.

Für die GKV leiten die Rechenzentren das Geld direkt an den Fonds weiter. Bei Privatrezepten müssen die Apotheker die Summe selbst an den DAV überweisen und eine Selbsterklärung abgeben. Die Höhe der Pauschale errechnet sich aus der Anzahl der geleisteten Notdienste und der im Fonds verfügbaren Mittel.

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