Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) begrüßt die Stellungnahme von Generalanwalt Yves Bot zum Fremdbesitzverbot für Apotheken. „Seine Einschätzung spiegelt eine Anerkennung freiberuflicher Prinzipien, insbesondere der Unabhängigkeit und der Gemeinwohlverpflichtung wider“, sagte BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies diene vor allem der Patientensicherheit im speziellen und dem Gesundheitsschutz im Allgemeinen.
Bot habe in seinen Ausführungen die Arzneimittelabgabe in engen Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Apothekers gestellt. „Die nun erfolgte Positionierung des Generalanwaltes birgt für alle Freien Berufe die Hoffnung, dass man in Luxemburg die Verbindung zwischen Regulierung und Öffentlichem Auftrag jetzt besser versteht.“
„Freiberufliche Geschäftsmodelle wie beispielsweise auch die inhabergeführte Apotheke sind gelebter Verbraucherschutz“, sagte Hanspeter Klein, Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen. Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzkrise, die vor allem große Konzerne betrifft, sei die Rückbesinnung auf die Werte der Freien Berufe wie die Qualität, die Unabhängigkeit und die persönliche Leistungserbringung der richtige Weg.
„Für das Frühjahr 2009 würde ich mir wünschen, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgen wird, denn dann würde der Gesundheitsschutz der deutschen Bevölkerung weiterhin an der Qualität gemessen und nicht von rein profitorientierten Konzernen abhängen“, so Klein.
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