Medikationsplan

Per Barcode in die Apotheken-EDV

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Berlin -

Wenn Apotheker und Ärzte enger zusammenarbeiten sollen, müssen nicht berufspolitische, sondern auch technische Probleme gelöst werden. Mit der Umsetzung des Medikationsplans beschäftigt sich auch der aktuelle Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). In Kürze sollen die Ergebnisse von zwei Forschungsprojekten vorgestellt werden.

Das erste Forschungsprojekt hatte die ABDA durchgeführt. Dabei ging es um die Frage, wie sich Arzneimitteldaten elektronisch abbilden lassen. Ziel war es, einen Überblick über den Status quo der technischen Möglichkeiten für die Erstellung des Medikationsplans mit der Apothekensoftware zu bekommen.

Im zweiten Projekt wurde untersucht, wie der Medikationsplan am einfachsten nutzbar gemacht werden kann. Geprüft wurde, inwieweit sich die Listen mit allen Arzneimitteln der Patienten in einen Barcode umwandeln lassen. Die Idee: Der Code soll von verschiedenen IT-Systemen ein- und ausgelesen werden.

Der erste Entwurf wurde ABDA sowie Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zur Verfügung gestellt. Noch laufen die Abstimmungen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll der im Rahmen des AMTS-Projekts 2010 bis 2012 erarbeitete einheitliche Medikationsplan angepasst werden. Die Abschlussberichte sollen demnächst auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Noch gibt es keinen Zeitplan, wann der Medikationsplan in der Praxis getestet werden soll. Bei der ABDA will man sich gut vorbereiten: Für die AMTS-Anwendung und für das E-Rezept sollen Apotheker in den Testregionen spezielle Heilberufsausweise erhalten.

Die ABDA pocht auf die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Diese ist aber nur als freiwillige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gesetzlich verankert.

Unter der Federführung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) war ein Anforderungskatalog, das „Lastenheft“, erstellt worden. Der nächste Schritt sei die Erstellung eines „Pflichtenhefts“, das die konkrete Umsetzung der Anforderungen aus dem Lastenheft beschreibe, heißt es von der ABDA.

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