Erstattungspreise

Apothekenmarge: Erst umdenken, dann klagen

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Berlin -

Vor einem Jahr wurde der erste Erstattungspreis zwischen dem GKV-Spitzenverband und einem Pharmakonzern ausgehandelt – und nach wie vor gibt es offene Fragen. Die Beteiligten bezeichnen die Verhandlungen gern als „lernendes System“. Besonders viel mussten offenbar die Kassen lernen, auch im Umgang mit den Apothekern.

Vor allem über die Frage, ob der Listen- oder der Erstattungspreis als Bezugsgröße für die Margen von Großhandel und Apotheken gelten soll, wird noch gestritten. „Das Problem haben wir in dem Ausmaß nicht gesehen“, räumte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, ein.

Dabei waren sich die Kassen anfangs mit den Leistungserbringern einig: „Der Apothekenverkaufspreis ermittelt sich unabhängig vom Erstattungsbetrag auf Grundlage des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ApU)“, heißt es in der Rahmenvereinbarung mit den Pharmaverbänden, die Stackelberg persönlich unterzeichnet hat.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe hingegen bestätigt, dass der Erstattungspreis als Grundlage für Mehrwertsteuer und Handelszuschläge verwendet werden solle. „Unsere Verträge sind also falsch“, so von Stackelberg. „Wir hoffen, dass sich diese Erkenntnis im Markt durchsetzt.“

Am liebsten wolle man sich mit den Verhandlungspartnern einigen. Alternativ fordert von Stackelberg noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Klarstellung. Sollte die Regierung in den kommenden zwei Wochen nicht tätig werden, müsse man über juristische Schritte nachdenken. „Allerdings gibt es auch viele gute Aspekte des Rahmenvertrags“, gibt von Stackelberg zu bedenken. Das Problem: Die Vereinbarung kann nur im Ganzen gekündigt werden.

Auch bei der Diskussion um die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge hat sich von Stackelberg zufolge ein „Meinungswandel“ beim GKV-Spitzenverband vollzogen: „Inzwischen streben wir eine Veröffentlichung der Preise an, allerdings gibt es rechtliche Probleme.“ Es sei eine missliche Lage, dass die Patienten in die Apotheke gehen und die Preise erfragen könnten, die Kassen sie aber nicht selbst informieren dürften, so von Stackelberg. „Ich habe das vorher nicht im ganzen Umfang durchblickt.“

Am 31. Mai 2012 handelten die Krankenkassen und der Pharmakonzern AstraZeneca den ersten Erstattungspreis aus: Brilique (Ticagrelor) sollte statt 905,02 Euro nur 730, 00 Euro im Jahr kosten. Seitdem wurden für 20 weitere Wirkstoffe mit Zusatznutzen Erstattungsbeträge ausgehandelt oder durch die Schiedsstelle beschlossen. Vier Hersteller haben sich im Verlauf der Verhandlungen entschieden, ihr Medikament vom Markt zu nehmen. Derzeit laufen für zehn weitere Wirkstoffe Verhandlungen. Laut GKV-Spitzenverband konnten im ersten Jahr 120 Millionen Euro eingespart werden.

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