Die Bundesregierung will die mit dem AMNOG etablierte frühe Nutzenbewertung nachbessern. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte, dass man mit einer redaktionellen Änderung nachträglich klarstellen wolle, dass auch der Bestandsmarkt von Arzneimitteln geprüft werden darf. Der Pharmakonzern Novartis hatte gegen die Überprüfung der Gliptine geklagt.
Novartis sollte bis Dezember 2012 ein Dossier für seine Präparate vorlegen. Der Konzern hatte dagegen zweifach geklagt: zum einen gegen die Aufforderung zur Einreichung des Dossiers und zum anderen gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung.
In der vergangenen Woche hatte das Landessozialgericht Berlin Brandenburg (LSG) den Eilantrag des Pharmakonzerns abgelehnt, im Hauptverfahren steht eine Entscheidung aber noch aus. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge hat das LSG dem Gesetzgeber allerdings eine redaktionelle Klarstellung empfohlen.
Das BMG will sich nun damit beschäftigen: „Der Wille des Gesetzgebers ist klar. Wenn eine redaktionelle Klarstellung erforderlich ist, sollte man das tun.“ Auch die Unionsfraktion machte sich nochmals dafür stark, Nutzenbewertungen auch im Bestandsmarkt durchzuführen: „Wir sind fest entschlossen, die Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) möglich zu machen. Das können und wollen wir gesetzlich zeitnah klarstellen.“
Laut FAZ plant der G-BA bereits, weitere Medikamente einer Nutzenbewertung zu unterziehen. Bei der Auswahl der Präparate sollen die Kriterien Patentlaufzeit, Umsatzerwartung, und Verordnungshäufigkeit eine zentrale Rolle spielen.
APOTHEKE ADHOC Debatte