Das Verbot von Rx-Boni tritt in Kraft. Die Regierungskoalition hat mit der AMG-Novelle das Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verschärft. Damit sollen alle Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel verboten werden, die gegen die Preisbindung verstoßen. Explizit verboten sind bislang nur Barrabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Die Änderungen wurden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das neue Rx-Boni-Verbot wurde im HWG Artikel 1a in Paragraph 7 eingefügt. Der Bundestag hat am 7. Juni das von Union und FDP geplante Verbot von Rx-Boni beschlossen.
Das Plenum folgte damit einer entsprechenden Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Das Verbot war erst zur letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses als Änderungsantrag eingebracht worden. Am 5. Juli hatte der Bundesrat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz beraten.
Mit der AMG-Novelle ist auch eine leichte Lockerung der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel vorgesehen. Die Hersteller sollen sich demnach nicht zwingend mit der billigsten Alternative vergleichen müssen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dagegen Wertgutscheine von bis zu einem Euro als „geringwertige Kleinigkeiten“ eingestuft und für wettbewerbsrechtlich unproblematisch erklärt. Da alle Boni trotzdem gegen das Berufsrecht der Apotheker verstoßen, will die Regierung mit der HWG-Verschärfung die „Einheitlichkeit der Rechtsordnung“ sicherstellen.
Versandapotheken wie DocMorris oder Europa Apotheek Venlo fühlen sich von dem Verbot nicht betroffen. Die niederländischen Versender haben ihr Bonus-Modell bereits umgestellt. Statt hoher Rx-Boni erhielten die Kunden bei DocMorris etwa eine Prämie von 15 Euro. Die Werbung für diese Umgehungsstrategie ist bereits gerichtlich untersagt worden.
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