Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) ist gestern in Kraft getreten. Nachdem Bundespräsident Horst Köhler, Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die zuständigen Ministerien das Gesetz am 17. Juli ausgefertigt hatten, folgte am Mittwoch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bereits am 18. Juni hatte der Bundestag, am 10. Juli der Bundesrat die AMG-Novelle durchgewunken.
Die Großhändler sind damit in den Versorgungsauftrag mit einbezogen. Sie erhalten einen Belieferungsanspruch gegenüber den Herstellern; jedes Arzneimittel kann somit theoretisch auch beim Großhändler bestellt werden. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie sich das Bestellverhalten der Apotheken entwickelt - ob also auch bislang ausschließlich direkt zu bestellende Produkte künftig über den Großhandel bezogen werden oder ob die Industrie Wege findet, das Direktgeschäft attraktiv zu machen.
Neue Regeln gelten auch bei der Vergütung für parenterale Rezepturen sowie für die Verblisterung von Arzneimitteln.
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