AMG-Novelle

Kassen rütteln an 3-Prozent-Marge Benjamin Rohrer, 10.04.2013 10:37 Uhr aktualisiert am 10.04.2013 11:09 Uhr

Griff in die Kasse: Der GKV-Spitzenverband will noch in dieser Legislaturperiode die Berechnungsbasis der 3-Prozent-Marge für Medikamente mit Zusatznutzen ändern. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Bundeskabinett hat die AMG-Novelle beschlossen. Mit dem Gesetz soll einerseits die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nachgebessert werden. Andererseits werden EU-Richtlinien in deutsches Recht übernommen. Einer der größten arzneimittelpolitischen Streitpunkte ist in der Novelle bislang aber nicht enthalten: Die Berechnungsgrundlage für die Margen für Apotheker und Großhändler. In seiner Stellungnahme fordert der GKV-Spitzenverband, dass die Margen auf Basis des niedrigeren Erstattungspreises berechnet werden sollen.

Die Regelung der Erstattungsbeträge war mit dem AMNOG geschaffen worden: Für neue Medikamente mit Zusatznutzen dürfen Hersteller seitdem mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln. Am Ende steht ein Rabatt, der vom Listenpreis abgezogen wird. Das Ergebnis ist der sogenannte Erstattungsbetrag.

Seit Monaten streiten sich die Kassen mit Apothekern, Großhändlern und der Pharmaindustrie über die Erstattungsbeträge. Die Apotheker fordern, dass ihre 3-Prozent-Marge weiterhin auf Basis des Listenpreises berechnet wird, ebenso die Großhändler.

Die Kassen hingegen wollen sparen und die Margen auf der Grundlage des niedrigeren Erstattungsbetrags berechnen. Bislang hat es aber keine Klarstellung des Gesetzgebers dazu gegeben. In einer Stellungnahme hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sich auf die Seite der Kassen gestellt. Die Apotheker interessiert das wenig: Sie rechnen ihre Marge weiterhin auf Basis des Listenpreises ab.

Für den GKV-Spitzenverband ist die AMG-Novelle die letzte Chance, daran etwas zu ändern. In seiner Stellungnahme kommt der Kassenverband daher zu dem Schluss, dass es in diesem Bereich „bedeutsamen Klarstellungsbedarf“ gebe.

Die Kassen beschweren sich über die Mehrausgaben, die sie aus ihrer Sicht für die Apothekenmarge haben: „Insbesondere die Preisbildung nach der Arzneimittelpreisverordnung setzt auf einem höheren Basispreis auf“, heißt es in dem Papier. Als Bezugsgröße für alle Margen und Preisspannen müsse daher der niedrigere Erstattungsbetrag gelten.

Im Regierungsentwurf ist dieser Punkt bislang nicht enthalten. Es sieht aber nicht gut aus für Apotheker und Großhändler: Nicht nur das BMG hatte schon mitgeteilt, dass es die Meinung der Kassen teilt. Auch führende Gesundheitspolitiker der Koalition waren dieser Auffassung.

Sollte die Koalition dieses Problem dem Markt überlassen, könnte die 3-Prozent-Marge vor Gericht gezerrt werden: Die Kassen könnten gegen den Alleingang der Apotheker klagen, ihre Margen auch ohne Zustimmung der Kassen auf Basis des Listenpreises zu berechnen.