Gemeinsamer Bundesausschuss

Ambulante Krebsbehandlung

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Krebspatienten sollen sich künftig auch in Krankenhäusern ambulant behandeln lassen können. Einen entsprechenden Beschluss teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken am Freitag in Berlin mit. Die Patientenvertreterin des Ausschusses, Renate Pfeifer, lobte die Entscheidung als wichtigen Schritt für eine bessere Versorgung. Überweisungen in Kliniken sollen niedergelassene Haus- und Fachärzte vornehmen können.

Details sind noch offen. Der Ausschussvorsitzende Rainer Hess wies darauf hin, dass es am kommenden Dienstag noch Gespräche im Bundesgesundheitsministerium darüber gebe, welche Mindestzahl an Behandlungen die entsprechenden Kliniken aufweisen müssten. Solche Mindestmengen sollen die Qualität von Diagnosen und Behandlungen absichern.

Der Ausschuss sei Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht gefolgt, nach denen die Leistung auf seltene Krebserkrankungen oder solche mit besonderem Verlauf beschränkt werden soll. Vertreter der Krankenkassen betonten, die ambulante Krebsbehandlung in Kliniken sollten sich auf besonders spezialisierte Leistungen konzentrieren.

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