Die Honorarerhöhung für die Apotheker und das geplante Verbot exklusiver Zyto-Verträge haben die nächste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Arzneimittel-Versorgungstärkungsgesetz (AM-VSG) verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben geht jetzt in die parlamentarische Beratung.
Mit dem AM-VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sollen die Apotheker für Rezepturen und BtM-Rezepte zusätzlich 100 Millionen Euro Honorar. Relativ kurzfristig in den Kabinettsentwurf aufgenommen wurde die „Abschaffung der Exklusivverträge mit Apotheken bei der Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten“.
Mehr noch: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird die freie Apothekenwahl für Zyto-Verträge ausdrücklich garantiert. Die Versorgung werde „trotz geschlossener Verträge“ nicht mehr ausschließlich durch die Vertragsapotheken sichergestellt. „Vielmehr können auch andere Apotheken Vergütungsansprüche gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend machen“, so der Entwurf.
Um die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Zytostatika sicherzustellen, erhalten die Kassen im Gegenzug ein umfassendes Auskunftsrecht über die Einkaufskonditionen der herstellenden Apotheken. Der bereits bestehende Auskunftsanspruch der Kassen wird dazu auf die „tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise“ ausgeweitet.
Nach Inkrafttreten des AM-VSG muss zudem die Hilfstaxe angepasst werden, „da sich die Rahmenbedingungen für die Erschließung der Einsparmöglichkeiten ändern“, schreibt Gröhe vor.Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte steigt das Honorar auf 2,91 Euro.
Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich laut Kabinettsentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorars von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Allerdings: Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig.
Nicht enthalten im Referentenentwurf ist der von Gesundheitspolitikern der Koalition ins Gespräch gebrachte Honorardeckel für Hochpreiser. Im BMG hatte man diesen Vorschlag von Anfang an kritisch gesehen. Neben dem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht werden.
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