Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) sollen die Apotheker eine Honorarerhöhung von 100 Millionen Euro erhalten. Geplant ist sind höhere Rezeptur- und BtM-Gebühren. Jetzt will der Großhandelsverband Phagro auf den Honorarzug aufspringen: Mit Bezug zu den BtM-Gebühren fordern die Lieferanten eine entsprechende Berücksichtigung gestiegener Kosten in ihrer Marge.
Zunächst begrüßt der Phagro in seiner Stellungnahme zur AM-VSG-Anhörung im Gesundheitsausschuss das Honorarplus für die Apotheker. „Die vorgesehene Erhöhung der Apothekenzuschläge für die Abgabe von Betäubungsmitteln ist berechtigt und aufwandsbedingt nachvollziehbar“, heißt es dort. Nicht erwähnt wird vom Phagro die ebenfalls geplante Erhöhung der Rezepturgebühren.
Bezug nimmt der Phagro auf die Begründung für die BtM-Honorarerhöhung. Der dort genannte Aufwand, „insbesondere der mit der betäubungsmittelrechtlichen Dokumentation verbundene Aufwand“, sei beim pharmazeutischen Großhandel „noch erheblicher, das heißt umfangreicher“ als bei den Apotheken. Außerdem sei die Menge der abgegebenen Betäubungsmittel seit dem Jahr 2010 um 25 Prozent gestiegen. Daher müssten „die damit verbundenen aufwandsbedingten Kosten auch im Rahmen der Mischkalkulation als Grundlage der Berechnung der Großhandelsspanne gemäß § 2 AMPreisV entsprechend Berücksichtigung finden“, heißt es in der Stellungnahme.
Außerdem führt der Phagro den Aufwand im Zusammenhang mit der Rabattverträge ins Feld. Die schnelle Umsetzung in der Lieferkette funktioniere nur mit Unterstützung des „vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels“. Dies verursache erheblichen Aufwand und Mehrkosten, verbunden mit notwendigen Doppelbevorratungen und dem Risiko des Abverkaufs von denjenigen Rabattarzneimitteln, für die die Rabattverträge ausliefen.
„Eine finanzielle Entschädigung erhält der Großhandel hierfür nicht, trägt aber das volle Risiko“, betont der Phagro. Allein im Jahre 2015 seien Rabattverträge von circa 27.000 Pharmazentralnummern (PZN) umgestellt worden. „Nach internen Schätzungen belaufen sich die Kosten hierfür auf circa 57 Millionen Euro im Jahre 2015. Diese sind durch die Großhandelsspanne nicht gedeckt“, so der Phagro.
Der Verband fordert außerdem, dass der Großhandel über die Vorab-Information zu neuen Rabattverträgen in Kenntnis gesetzt und über die betroffenen PZN unterrichtet wird. Dies sei notwendig, damit sich nicht nur der Hersteller, sondern insbesondere der Großhandel auf neue Rabattvertragsarzneimittel einstellen, diese frühzeitig beschaffen und lagern könnten.
Die Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel bis zum Ende des Jahres 2022 lehnt Phagro ab, weil es auch seine Marge tangiert: „Dadurch wird die auf den Abgabepreisen der pharmazeutischen Unternehmer fußende Berechnung des variablen Großhandelszuschlags auf dem Preisniveau von 2009 dauerhaft festgeschrieben. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die unternehmerische Freiheit, an dem auch eine inflationsbezogene Preisanpassung ab 2018 nichts ändert.“
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