Substitutionstherapie

Altpeter kämpft für Diamorphin-Praxen

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Berlin -

Die baden-württembergische Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) fordert, dass die  Anforderungen an Substitutionspraxen zur Diamorpinbehandlung gesenkt werden. „Fachliche und politische Unterstützung“ sucht Altpeter daher in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (beide FDP).

 

Altpeter bemängelt vor allem die hohen personellen Anforderungen: Demnach geben die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, dass in einer Arztpraxis, in der Diamorphinbehandlungen durchgeführt werden, drei Arztstellen in Vollzeit vorhanden sein müssen. Der Gesundheitsministerin zufolge ist dies in kleineren Arztpraxen finanziell nicht umsetzbar. Dadurch werde die Einrichtung neuer Praxen „fast unmöglich“ gemacht, so Altpeter. Sie fordert daher, dass die Anforderungen des G-BA „auf ein vernünftiges Maß“ gesenkt werden.

Außerdem soll die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) angepasst werden: Bislang sei nur eine parenterale Anwendung von Diamorphin erlaubt. Da Langzeitabhängige in der Regel allerdings nicht mehr über ein intaktes Venensystem verfügten, sollten auch andere Darreichungsformen zulässig werden.

Im Juli 2009 war das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (BtMGuaÄndG) in Kraft getreten. In Baden-Württemberg werden seitdem am Standort Karlsruhe etwa 30 Patienten mit Diamorphin behandelt. Weitere Praxen sind in Stuttgart geplant.

 

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