Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebspraxis am Niederrhein werden Rufe nach Einschränkungen für die Behandlung durch Heilpraktiker laut. Er halte es „nicht für vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Krebspatienten übernehmen“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Man müsse „die Regelungen des Heilpraktikerwesens völlig neu bedenken“. Henke ist auch CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Gesundheitsausschuss sowie Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber der Praxis in Brüggen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehe der Behandlungswirkstoff „3-Bromopyruvat“, den der Heilpraktiker verwendet haben soll. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durfte er den Wirkstoff verwenden. Die Ermittler prüfen, ob der Stoff verunreinigt oder nicht richtig dosiert war.
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