Alles oder nichts: Erpresst Spahn die Apotheker? Lothar Klein, 21.12.2018 14:36 Uhr
Die ABDA sieht so gut wie keine Chancen, das Maßnahmenpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Reform des Apothekenmarktes aufzuschnüren. „Das Paket ist ein geschlossenes Angebot“, heißt es in einer Bewertung, die allen Mitgliedsorganisationen zur Meinungsbildung mit Blick auf die außerordentliche Mitgliederversammlung am 17. Januar übermittelt wurde. Darin werden Kammern und Verbände aufgefordert, ihre Postionen zum Acht-Punkte-Plan im Einzelnen zu diskutieren und die Bewertung der ABDA zu melden.
„Sollte ein Teil sich politisch oder rechtlich nicht umsetzen lassen, will das BMG von dem Vorhaben Abstand nehmen“, so die ABDA in ihrer Information an die Kammern und Verbände. Die versprochenen 375 Millionen Euro seinen eine „Gesprächsgrundlage“ und die Vorschläge enthielten auch „langjährige Anliegen der ABDA“. Und weiter: „BMWi-Gutachten ist laut Spahn keine Grundlage mehr für weitere Betrachtungen, wenn Gesamtpaket zugestimmt wird“.
Selbst bringt die ABDA vier Anmerkungen in die bevorstehende Debatte ein: „PKV und Selbstzahler einbinden, Regelungen zum E-Rezept einbinden, Dynamisierung und Abschlag differenzieren“. In der Anlage erläutert die ABDA nochmals Spahns Plan B und beschreibt den Zeitplan bis zum 17. Januar und darüber hinaus: Spahn plane kein eigenes Apothekengesetz, die vorgeschlagenen Änderungen sollen in ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben eingefügt werden. Die Gesetzestexte dazu sollen bis Ende Januar vorliegen und: „Inkrafttreten geplant Mitte 2019“.
„Wir möchten mit diesen Dokumenten die internen Diskussionen in den Mitgliedsorganisationen unterstützen und darauf hinwirken, dass es für die Mitgliederversammlung am 17. Januar 2019 zu einem möglichst frühzeitigen und geregelten Informationsfluss zwischen den Mitgliedsorganisationen und der ABDA über Positionen und Argumente kommt. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn die Mitgliedsorganisationen die Vorschläge [...] kommentieren, die [...] Gesamtbewertung der unterschiedlichen Lösungen vornehmen und uns diese vor der Mitgliederversammlung zur Kenntnis geben“, so die ABDA in ihrem Schreiben: „Eine Rückmeldung bis zum Mittwoch, 9. Januar 2019, würde uns bei der Vorbereitung der Mitgliederversammlung helfen.“
Auf zwölf Seiten liefert die ABDA eine Vorlage für die anstehende Diskussion: Unter „Maßnahme 1: Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins Sozialrecht“ führt die ABDA als „Risiko“ auf, dass für PKV-Versicherte dann bei Bezug von einer ausländischen Versandapotheke keine Gleichpreisigkeit gelte, weil sie nicht dem Sozialrecht unterliegen. Als Fragen wirft die ABDA zudem die rechtssichere Verankerung der AMPreisV im Sozialrecht auf und die Ausgestaltung von Sanktionen bei Verstößen.
Größere Risiken sieht die ABDA zudem beim Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro: „Beispielhafte Fragen für die interne Diskussion: Verbietet das Ziel der Gleichpreisigkeit die Zulässigkeit von Boni? Wie können Begrenzungen auf 2,50 Euro überprüft werden? Wie können Begrenzungen auf 2,50 Euro durchgesetzt werden (Sanktionen)? Soll maximale Bonibegrenzung pro Rezeptblatt verlangt werden?“ Außerdem heißt es dort: „Erhöhung des Risikos, dass inländische Apotheken bei Versand faktisch ebenfalls Boni gewähren“ und „Schwächung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Gleichpreisigkeit bei Abgabe und Versand im Inland“.
Risiken sieht die ABDA auch bei der Begrenzung des Marktanteils des Rx-Versandes: „Wie können Begrenzungen auf 5 Prozent überprüft werden? Wie können Begrenzungen auf 5 Prozent durchgesetzt werden (Sanktionen)?“ Dasselbe gilt für die „verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Höhe der Marktanteilsbegrenzung“. Außerdem sei man ohne gesetzliche Verankerung bei einer rein politischen Zusage abhängig „von zukünftigen politischen Entscheidungen“.
Die Aufstockung des Not- und Nachtdienstfonds sieht die ABDA zwar positiv. Allerdings nähere sich die Zuschusshöhe von dann 32 Cent der Grenze zur Rechtfertigung einer Zweckbestimmung.
Bei den in Aussicht gestellten neuen Dienstleistungen sieht die ABDA ebenfalls Klärungsbedarf: „Wer definiert welche Dienstleistungen? Wie erfolgt Konstruktion des Instrumentes? Welche Sanktionen sollen erfolgen, wenn Krankenkassen sich der Etablierung der Dienstleistungen entziehen und wie können sie durchgesetzt werden? Beachtung und Gegenrechnung der entstehenden Kosten (Personal, …)?“ Und der Personalaufwand für die neuen Leistungen müsse in den Apotheken bewältigt werden können. Der Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen sei nicht genau berechenbar. Sollten die 240 Millionen Euro nicht ausreichen, entstehe ein „Zwang zur Rationierung“.
Auch in der von Spahn vorgeschlagen Erweiterung des Botendienstes sieht die ABDA Risiken: Darin könne ein Widerspruch zum Prinzip der Abgabe durch die Präsenzapotheke im persönlichen Kontakt mit dem Patienten liegen.
Von Kammern und Verbände erwartet die ABDA abschließend eine Bewertungen auf einer Skala von 1 bis 10 zu vier „Kernfragen“: Gleichpreisigkeit, politische Durchsetzbar des Plans B, rechtliche Stabilität und Zukunftsorientiertheit.