Impfstoffe für Betriebsärzt:innen

Alle Großhändler dürfen liefern

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Berlin -

Apotheken können künftig bei allen Großhändlern Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen bestellen. Die Einschränkung auf vier bundesweit liefernde Unternehmen wird mit der neuen Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Privatgroßhändler hatten zuvor beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Gleichbehandlung gedrängt.

Abweichend von den Einschränkungen für die erste Bestellung für Betriebsärzt:innen sollen künftig sowohl die bundesweit tätigen pharmazeutischen Großhändler als auch die nicht bundesweit tätigen Großhändler in die Belieferung eingebunden werden. Darauf weist die Abda hin: „Diese Festlegung wird nach unseren Informationen die neue Allgemeinverfügung des BMG enthalten, die mit Wirkung für die zweite Bestellrunde am 2. Juni 2021 in Kraft treten soll.“ Damit können Apotheken auch bei Unternehmen von Pharma Privat, Hageda-Stumpf und AEP bestellen.

In der ersten Bestellrunde durften die Apotheken ausschließlich bei Alliance Healthcare Deutschland (AHD)/Gehe, Noweda, Phoenix und der Sanacorp bestellen. „Dies war aus Sicht des BMG einmalig erforderlich und sollte dem geordneten Aufbau der Logistikwege für die Versorgung der Betriebsärzte dienen“, erklärt die Abda.

Laut Pharma Privat gab es „intensive Gespräche“ mit dem BMG. Hanns-Heinrich Kehr, Geschäftsführer von Pharma Privat, kritisierte die Entscheidung zuvor als nicht nachvollziehbar: Die Privatgroßhändler leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen, sagte er. Die Apotheken verstünden nicht, warum sie gezwungen würden, bei einem anderen Großhändler zu bestellen. Tatsächlich führte die Ausklammerung einzelner Unternehmen zu Bestellverzögerungen. Eine Apotheke in Bayern etwa fand für die erste Runde keinen Großhändler, da ihr Hauptlieferant Hageda-Stumpf nicht liefern durfte.

Für die KW 24 – also vom 14. bis 18. Juni – können die Betriebsärzt:innen pro Person 50 Vials Comirnaty (300 Dosen) bestellen. Dabei handelt es sich um die empfohlene Höchstbestellmenge. Die Mediziner:innen müssen die Order heute bis spätestens 12 Uhr in den Apotheken abgeben. Diese sollen sie bis spätestens 15 Uhr per Fax oder E-Mail an ihren Großhändler übermitteln und sich den Eingang bestätigen lassen.

Über die Möglichkeit einer MSV3-Bestellung gibt es momentan keine aktuellen Informationen. Für die Übermittlung per MSV3 wurden Sonder-PZN beantragt. Da die Betriebsärzt:innen aus einem anderen Kontingent beliefert werden als die Vertrags- und Privatärzt:innen, müssen weitere Sonder-PZN zur Kenntlichmachung generiert werden. Um eine zukünftige Bestellung der Vials für die Betriebsärzt:innen zu ermöglichen, wurden drei neue Bund-PZN beantragt. Die genauen Ziffernfolgen stehen noch nicht fest.

 

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