Koalitionsvertrag

Alle Gesundheitsthemen im Überblick

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Berlin -

Die Neuauflage der großen Koalition kann kommen: Nach der Einigung von Union und SPD am Morgen werden am Nachmittag noch die Fraktionen tagen, die endgültige Einigung gilt dort jeweils als Formsache. Die Zustimmung bei der SPD-Mitgliederbefragung vorausgesetzt, könnte Deutschland dann rund fünf Monate nach der Bundestagswahl im September 2017 eine neue Regierung präsentieren. Für den Gesundheitsbereich sind zahlreiche Entscheidungen und Ziele ins Koalitionspapier geschrieben worden, hier eine erste Zusammenfassung aus dem 177-Seiten-Entwurf, der APOTHEKE ADHOC vorliegt:

Apotheken
- um die Apotheken vor Ort zu stärken, will sich die Koalition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen

Ausbildung der Gesundheitsfachberufe
- das Schulgeld in allen Gesundheitsberufen einschließlich der PTA soll abgeschafft werden

Ärztliche Versorgung
- zur Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung sollen wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort weiter möglich sein

Zahnersatz
- die Festzuschüsse für Zahnersatz werden von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht

Gesetzliche/private Krankenversicherung
- sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) sollen so reformiert werden, dass die dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts gerecht werden. Dazu soll eine Kommission entsprechende Vorschläge bis Ende 2019 erarbeiten.

Kassenbeiträge
- ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.
- für ALG II-Bezieher sollen kostendeckende Beiträge schrittweise eingeführt und aus Steuermitteln finanziert werden

Krankenversicherung für kleine Selbständige
- die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro werden auf 1150 Euro gesenkt

Pflege
- Bezahlung und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden
- rund 8000 neue Pflegestellen sollen zusätzlich geschaffen und vollständig aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden
- für den Pflegebereich soll es flächendeckende Tarifverträge geben
- Tarifsteigerungen sollen vollständig refinanziert werden und dürfen künftig nicht mehr mit einem Abschmelzen des Personals gegenfinanziert werden; hier soll es eine entsprechende Nachweispflicht geben
- für Pflegekosten kommen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro auf

Terminservicestellen
- die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen als Sofortmaßnahme unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln
- gleichzeitig werden die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen sowie die sprechende Medizin künftig besser vergütet werden
- das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht

Innovationsfond
- er wird fortgesetzt und zwar mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich
- erfolgreiche Versorgungsansätze sollen zügig in die Regelversorgung überführt werden

G-BA
- über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll zukünftig schneller entschieden werden

Organtransplantation
- um die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, sollen mehr Transplantationsbeauftragte eingestellt werden
- die Organsentnahme soll künftig höher vergütet werden

Krankenhäuser
- der Strukturfonds wird um weitere vier Jahre fortgesetzt. Dafür fließen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 500 Millionen Euro jährlich, vorausgesetzt, die Länder ergänzen die von ihnen abgerufenen Teilsummen in gleicher Höhe

E-Health
- die elektronische Patientenakte für alle Versicherten soll in dieser Legislaturperiode einführt werden
- der Pflegebereich soll in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden
- die gespeicherten Daten werden weiterhin als Eigentum der Patienten deklariert

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