Honorar, Nullretax, Präqualifizierung

ALBVVG: Woche der Entscheidung

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Berlin -

Das Engpassgesetz (ALBVVG) geht in die entscheidende Phase. Am Donnerstag oder Freitag müsste die 2./3. Lesung im Bundestag sein, bis dahin müssten auch alle Änderungsanträge vorliegen – etwa zu den Themen Nullretaxation, Präqualifizierung und Honorar. Doch bis jetzt gibt es noch nichts Konkretes. Und die Uhr tickt für die Apotheken.

Formal muss der Ältestenrat des Bundestages das ALBVVG auf die Tagesordnung setzen. Am Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss noch einmal hinter verschlossenen Türen mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD), eine Lesung noch am selben Tag dürfte daher unwahrscheinlich sein. Also müsste das Parlament am Donnerstag oder Freitag zustimmen.

Anderenfalls wird es nämlich vermutlich zu spät für eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Zwar ist auch Anfang Juli noch eine Sitzungswoche, doch am 7. Juli ist die letzte Sitzung des Bundesrats, sodass eine Lesung in den Tagen zuvor reichlich spät wäre.

Nicht nur die Zeitschiene ist noch relativ unklar, sondern auch die Inhalte. Am Regierungsentwurf zum ALBVVG hatte es so viel Kritik gegeben, dass selbst die Gesundheitsexpertinnen und -experten der Ampel direkt nach der Einbringung ins parlamentarische Verfahren diverse Änderungen in Aussicht stellten.

Bei der 1. Lesung vor drei Wochen versprachen gleich mehrere Abgeordnete den Apothekenteams, dass es noch Nachbesserungen geben werde. Der Bundesrat hatte sich zuvor unter anderem für eine höhere Engpassprämie, ein Verbot von Nullretaxationen sowie die Abschaffung der Präqualifizierung ausgesprochen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Regierung höheren Honoraren zwar eine Absage erteilt, beim Thema Retax und Präqualifizierung aber Bereitschaft signalisiert. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag wetterte der BKK-Dachverband gegen solche Ideen, während der AOK-Bundesverband gleich auch noch die Deckelung der Apothekenmarge ins Spiel brachte.

Bislang sah es so aus, dass diese Wünsche der Apothekerschaft tatsächlich aufgegriffen werden – auch um anderen Forderungen den Boden zu entziehen. Ein erstes Paket fachfremder Änderungsanträge enthielt dazu aber keine Regelungen, aktuell werden wohl weitere Formulierungsvorschläge der Fraktionen erarbeitet. Die Zeit wird knapp. Denn Ende Juli laufen die schon einmal verlängerten Abgabeerleichterungen aus. Kommt das ALBVVG nicht rechtzeitig über die Ziellinie, droht die nächste Lücke.

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