„Notmaßnahme löst Probleme nicht“

ALBVVG: BAH fordert Inflationsausgleich

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Berlin -

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hält das geplante Gesetz gegen Lieferengpässe (ALBVVG) nur in Teilbereichen für hilfreich. Es sei eine reine Notmaßnahme, löse aber keine strukturellen Probleme.

„Wir sind froh, dass die Politik die Thematik überhaupt aufgegriffen hat“, sagte Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz dem ZDF-Morgenmagazin. Damit könne man das Problem der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln lösen. Generell werde das Gesetz aber „nicht helfen, die Situation in Deutschland zu verbessern“. Denn nach wie vor gebe es einen extremen Druck.

Die Ursache für den Arzneimittelmangel bestehe einerseits in einer Infektionslage, die „so nicht erwartet werden konnte“, mit einer
dementsprechend hohen Nachfrage an Medikamenten, erklärte Cranz. Andererseits sei dies aber auch ein strukturelles Problem: ein über die Jahre hinweg kaputt gesparter Markt, der das Preisniveau bei patentfreien Arzneimitteln so gedrückt habe, dass eine Reihe von Herstellern den Markt verlassen habe.

Die Unternehmen hätten ein Interesse daran, ihre Medikamente anzubieten, Deutschland sei ein wichtiger Markt, versicherte Cranz. Die wirtschaftliche Situation sei jedoch wegen der Kostensteigerungen bei anhaltenden Preisregulierungen eine Herausforderung: „Wir haben nun mal die Situation, dass durch die gestiegenen Kosten natürlich auch für die Arzneimittelhersteller die Situation immer schwieriger geworden ist“, so Cranz. Zudem gebe es eine Vielzahl von komplizierten Genehmigungsverfahren.

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband einen Inflationsausgleich im Arzneimittelbereich. Leider habe man bislang wenig Unterstützung von der Politik erhalten, über Jahre hinweg seien die Probleme ignoriert worden. Das ändere sich jetzt, sodass sich die Situation hoffentlich doch noch verbessere.

Das Gesetz sieht unter anderem gelockerte Preisregeln für Kinderarzneimittel und eine Lagerhaltung von mindestens drei Monaten für bestimmte Medikamente auf Vorrat vor. Außerdem soll es vereinfachte Austauschregeln unter Apotheken für wirkstoffgleiche Arzneimittel ermöglichen.

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