Ministerium warnt:

Aktive Sterbehilfe ist strafbar

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Das Bundesjustizministerium hat klargestellt, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland als Tötung auf Verlangen und als Totschlag strafbar ist. Ein Ministeriumssprecher reagierte am Montag auf eine Ankündigung des Sterbehilfe-Vereins Dignitate. Dieser will nach eigenen Angaben gemeinsam mit einem pensionierten Mediziner 2008 einem Schwerkranken in Deutschland beim Freitod helfen. Damit soll ein juristischer Präzedenzfall geschaffen werden.

Totschlag kann nach dem Strafgesetzbuch mit Haft bis zu 15 Jahren, Tötung auf Verlangen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auch das zur Verfügung stellen des entsprechenden Medikaments kann strafrechtliche Folgen haben. Hingegen ist Beihilfe zum Selbstmord straffrei. Wo die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft, ist in Deutschland noch nicht juristisch exakt bestimmt.

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