Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich eine neue Beitragsordnung gegeben. Die Kammerversammlung billigte den Vorschlag, der durchgehend eine Erhöhung des Betragssatzes vorsieht. Allerdings sollen zwei Drittel der Apotheken aufgrund der Einführung eines Freibetrages trotzdem weniger bezahlen. Umsatzstarke Apotheken werden stärker zur Kasse gebeten.
Die Delegierten der Kammerversammlung verabschiedeten eine neue Beitragsordnung. Ab 2021 wird ein Freibetrag von 200.000 Euro Nettoumsatz des Vorvorjahres die bisherige Beitragsbemessungsgrenze ersetzen. Trotz des neuen Beitrags – 0,107 statt 0,099 Prozent für Inhaber von Apotheken – komme es damit zu einer Entlastung von zwei Dritteln der selbständigen Apotheker, teilt die AKNR mit.
Der persönliche Regelbeitrag beträgt künftig 14 Euro monatlich, statt 8 Euro bisher. Er gilt für alle berufstätigen Apothekerinnen und Apotheker – egal ob Vollzeit, Teilzeit, in der Apotheke vor Ort, im Krankenhaus oder in allen anderen Tätigkeitsfeldern. Nicht berufstätige Kammerangehörige zahlen künftig 6 Euro Monatsbeitrag, statt bisher 3 Euro. Apothekerinnen und Apotheker in Elternzeit sowie Pharmazeuten im Praktikum sind auch weiterhin von der Beitragszahlung befreit. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag Stundung, Reduzierung oder Aussetzung beschließen.
„36 Jahre gab es keine so umfassende Änderung der Beitragsordnung. Wir wollten einerseits den Kaufkraftverlust kompensieren (Angestelltenbeiträge), andererseits die Lasten bei den Inhabern von Apotheken gerechter verteilen“, so Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. „Das neue Regelwerk ist ein großer Schritt hin zu mehr Beitragsgerechtigkeit und sichert die Stabilität der Kammer”, ergänzte Dr. Michael Bonmann, der als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses eine Arbeitsgruppe zur neuen Beitragsordnung geleitet hatte. „Nach umfassender Diskussion sind wir zu der Auffassung gelangt, dass diese neue Beitragsordnung dem Ideal der Fairness am nähesten kommt”, so Dr. Holger Goetzendorff, der an der Beitragsreform ebenfalls maßgeblich mitgearbeitet hat.
Die AKNR kann ihre Versammlungen künftig auch online abhalten und Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen. In einer Präsenzversammlung stimmten 84 Delegierte im 1400 qm großen Saal eines Tagungshotels für diese Satzungsänderung: „Damit bleiben wir auch während einer Pandemie voll handlungsfähig und versichern zugleich, dass Webmeetings nur bei Bedarf genutzt werden. Denn den persönlichen Austausch bei einer Präsenzveranstaltung wird wohl kaum ein Online-Meeting je ersetzen können.“ Weiterhin wurde der Haushalt für das Jahr 2021 genehmigt.
Laut AKNR wurde bei der Versammlung auch Erleichterungen für Apotheken verabschiedet, die Medikamente zur Behandlung von Krebs herstellen. Diese können künftig ein Zytostatika-Zertifikat der Kammer erhalten, das den Warenfluss von Chemotherapie-Wirkstoffen innerhalb der Apotheke dokumentiert. Der Selbstkontroll-Mechanismus durch ein zertifiziertes Prüfverfahren der Kammer werde so intensiviert. Dies führe wiederum zur Entlastung der Apotheken, die diese wichtige gesellschaftliche Funktion und Versorgung durchführten.
Einen vergleichbaren Beschluss fasste kürzlich die Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Als Konsequenz aus dem „Zyto-Skandal“ von Bottrop soll die Arbeit der Zyto-Apotheken des Kammerbezirks genauer unter die Lupe genommen werden: Bei den Prüfungen soll die Dokumentation des Warenflusses bei der Herstellung von Parenteralia im Rahmen der onkologischen Versorgung im Fokus stehen. Mit einem neuen Zertifikat sollen die Zyto-Apotheken ihre ordnungsgemäße Arbeit gegenüber den Prüfern dokumentieren können. Das Zertifikat ist freiwillig, kann alle zwei Jahre erneuert werden und kostet 400 Euro.
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