Bürokratiegesetz in sechs Monaten

AG Gesundheit: Deckel für GKV-Gehälter

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Berlin -

Union und SPD wollen „Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze“ ergreifen – ein Sparpaket wird aber nirgends angedeutet. Stattdessen soll mehr Geld ins System fließen – und weniger bei den Kassen selbst ausgegeben werden.

„Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten“, heißt es im Papier der AG Gesundheit. „Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des MD und weiterer Akteure am TVöD orientieren. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Strukturveränderung mit erheblichem Einsparungspotenzial.“

Das Gesundheitssystem selbst lebe von „hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für Menschen tragen“. Daher sollen die Wertschätzung undAttraktivität der Gesundheitsberufe erhöht werden. „Dazu gehört eine geeignete Personalbemessung im Krankenhaus und in der Pflege. Wir ermöglichen den kompetenzorientierten Fachpersonaleinsatz und die eigenständige Heilkundeausübung.“

Für die Heilberufe soll es außerdem substanzielle Erleichterungen im Alltag geben: „Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen innerhalb der ersten sechs Monate massiv, etablieren eine Vertrauenskultur, stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen.“

Alle Gesetze in diesem Bereich sollen einem Praxis-Check unterzogen werden. „Wir überprüfen Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und Dokumentationspflichten, insbesondere im SGB XI auf ihre zwingende Notwendigkeit, und schaffen solche, die aufgrund der Coronapandemie eingeführt wurden, ab, ohne dabei die Vorsorge für zukünftige Pandemien zu gefährden.

Bagatellgrenze bei Abrechnungskontrolle

Bei der Dokumentation soll der Einsatz von KI etabliert werden; angestrebt wird „ein konsequent vereinfachtes und digitales Berichtswesen“. So soll eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte eingeführt werden; entsprechende Regelungen soll es auch für andere Leistungserbringer geben.

„Die Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen vereinfachen wir wesentlich“, heißt es weiter. Auch die Prüfquote bei Krankenhäusern soll erheblich abgesenkt und das Prüfergebnis der Stichproben hochgerechnet werden. „Ist eine Prüfung regelhaft nicht auffällig, sind die Prüffrequenzen anzupassen. Die Aufgaben der Kontrollinstanzen in der Pflege (Medizinischer Dienst und Heimaufsicht) verschränken wir und bauen Doppelstrukturen ab. Krankenkassen verpflichten wir, vollständig gemeinsame Vertrags- und Verwaltungsprozesse zu entwickeln.“

Sondervermögen für Kliniken

Auch die Einnahmenseite soll verbessert werden: „Die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger werden wir aus Steuermitteln vollständig finanzieren. Bereits im Jahr 2025 werden die entsprechenden Beträge zur Verfügung gestellt. Der Bundeszuschuss wird in Zukunft entsprechend der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen dynamisiert. Der bisher für die GKV vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur.“

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