Die AfD will keine verpflichtende Abgabe ausländischer Arzneimittel mehr: Die rechtspopulistische Partei fordert im Brandenburger Landtag die Abschaffung der Importquote. Die Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg soll eine Bundesratsinitiative anstoßen, um die in § 129 Abs.1 Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelte gesetzlicher Abgabequote von Arzneimittelimporten abzuschaffen, fordert die AfD-Fraktion im Landtag. „Die zwangsweise Bevorzugung importierter Medikamente ist zu beenden“, heißt es im Antrag.
Durch den Lunapharm-Skandal sei ein weiteres Mal deutlich geworden, „dass die Kontrolle von zwangsweise importierten Medikamenten nur schwer sicherzustellen ist“. Die Anlieferung über Ländergrenzen hinweg sei durch die längere Vertriebskette und die schwierigere Dokumentation „ein Einfallstor für Kriminelle“. Als Kronzeuge muss der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, herhalten: Er hatte schon 2016 einen ersten Vorstoß unternommen, die Quote abzuschaffen, da sie einen „enormen bürokratischen Aufwand“ verursache und das Risiko für das Einschleusen von gefälschten Medikamenten erhöhe.
Diese Einschätzung bestätige sich aktuell erneut. Außerdem könnten die Zusatzstoffe der importierten Arzneimittel abweichen, wodurch eine veränderte Verträglichkeit der Stoffe möglich sei. Das Problem dürfte freilich eher theoretischer Natur sein, da Importe in der Regel aus derselben Fabrik stammen wie das deutsche Präparat.
Die Importquote ist in den vergangenen Wochen immer wieder zum Streitthema geworden. Tatsächlich beschlossen die Apotheker bereits im vergangenen Jahr auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf, dass die Verpflichtung, einen preisgünstigen Import abgeben zu müssen, ersatzlos gestrichen werden sollte.
Bislang sind Apotheken verpflichtet, mindestens 5 Prozent des Fertigarzneimittelumsatzes durch die Abgabe von Importen zu generieren. Die Importquote schließt Arzneimittel ein, die nach der sogenannten 15/15-Regel entweder 15 Prozent beziehungsweise 15 Euro günstiger sind als das Original. Die Quote gilt je nach Kasse, wobei „zuviel“ abgegebene Importe angesammelt werden können. Unterschreitungen werden dagegen direkt bestraft.
Die Importeure setzen sich angesichts der wachsenden Kritik zur Wehr. Die Import-Diskussion von Becker trage „trumpsche“ Züge, seine Äußerungen zeugten „von wenig Marktkenntnis“, kritisiert der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD). Der jetzige Skandal habe mit dem legalen Arzneimittelhandel innerhalb der EU nichts zu tun, sondern liege „in den offenkundig illegalen Aktivitäten eines Kleinsthändlers und der mangelhaften Koordination und Kooperation der zuständigen Ermittlungs- beziehungsweise Aufsichtsbehörden“.
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