Erneut wird gegen zwei Frauenärztinnen in Hessen wegen der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ermittelt.
Es lägen Anzeigen gegen Gynäkologinnen aus Kassel vor, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Frauen sollen auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung angegeben haben. Gegen sie werde wegen des Verstoßes gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ermittelt. Das Gesetz verbietet unter anderem wegen eines Vermögensvorteils Dienste für einen Schwangerschaftsabbruch zu bewerben. Zuvor hatten Medien berichtet.
In Gießen war Ende November die Medizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr ebenfalls vor, auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Dem entsprach das Gericht. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms.
Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin, Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst. Die Anwältin der Gießener Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil. Ihre Mandantin habe lediglich informiert, aber keine „appellative Werbung“ betrieben.
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