Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fordert einen Zuschlag für die Bewältigung der Lieferengpässe bei Arzneimitteln. In den Praxen entsteht demnach durch das Ändern von ausgestellten Rezepten ein enormer Mehraufwand.
Mit dem Beschluss der Vertreterversammlung wird der KBV-Vorstand beauftragt, „in den anstehenden Honorarverhandlungen einen Zuschlag zu den Versichertenpauschalen für alle arzneimittelverordnenden Fachgruppen zur Abgeltung des durch die Versorgungsengpässe verursachten Mehraufwendungen zu verhandeln“.
Zur Begründung heißt es: „Der durch die Engpässe notwendigen Rezeptänderungen beziehungsweise sogar Umstellungen der Therapie hat inzwischen einen erheblichen Mehraufwand erreicht, der weit über den bisherigen und im EBM kalkulierten Aufwand hinausgeht.“ Dadurch werde zusätzlich das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen gestört.
Der Mehraufwand der Praxen sei auszugleichen, heißt es im Beschuss weiter. Die Aufwendungen könnten durch die Krankenkasse in Form einer Vertragsstrafe refinanziert werden, analog der Gesetzesänderung zum Lieferengpassgesetz.
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