Gemeinsamer Bundesausschuss

Ärztin soll in G-BA-Spitze

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Berlin -

Eigentlich ist die Bundesärztekammer (BÄK) nicht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertreten. Auch das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) hat daran am Ende nichts geändert. Jetzt zieht die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK, Dr. Regina Klakow-Franck, trotzdem in das oberste Beschlussgremium des Gesundheitswesens ein: Als eine von den drei unparteiischen Mitgliedern entscheidet die Ärztin künftig mit über Arzneimittel und Therapieformen.

 

Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bestätigte, dass man sich gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf Klakow-Franck geeinigt habe. In Abstimmung mit der BÄK habe die KBV den Vorschlag vorgebracht. In der BÄK ist Klakow-Franck derzeit für die Bereiche Gebührenordnung, Honorarfragen, Private Krankenversicherung sowie Ambulante Versorgung zuständig.

Das Plenum des G-BA, das unter anderem Arzneimittel-Richtlinien beschließt, setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen: Jeweils fünf Vertreter von den Krankenkassen und Leistungserbringern treffen auf die drei unparteiischen Mitglieder. Die Amtszeit der derzeitigen Unparteiischen Dr. Rainer Hess, Dr. Harald Deisler und Dr. Joesef Siebig endet im Juni.

Bis gestern hatten die Trägerorganisationen Zeit, um sich auf drei Kandidaten zu einigen. Gemeinsam haben DKG, KBV und der GKV-Spitzenverband dem BMG nun ihre Personalvorschläge vorgelegt. Der ehemalige saarländische Gesundheits- und Justizminister, Josef Hecken, wird den Vorsitz übernehmen wolle. Als dritter Unparteiischer soll Dr. Harald Deisler im Amt bleiben.

Das Ministerium leitet die Vorschläge an den Gesundheitsausschuss des Bundestages weiter, der über die künftige G-BA-Spitze abstimmen muss.

 

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