Ärztehonorar

TK will Einzelleistungen bezahlen

, , Uhr aktualisiert am 26.06.2014 09:52 Uhr
Berlin -

Die Bezahlung der rund 160.000 niedergelassenen Ärzte und

Psychotherapeuten in Deutschland soll nach einem Vorschlag der Techniker

Krankenkasse (TK) völlig umgekrempelt werden. Statt Pauschalen pro

Quartal sollten Preise für die einzelnen Leistungen der Mediziner

bezahlt werden, so die größte gesetzliche Kasse unter Berufung auf ein

Modell des Forschungsinstituts IGES.

Ärzte könnten so zielgerichteter und bedarfsgerechter behandeln. Über- und Unterversorgung würden entfallen: Für Patienten mit höherem Beratungsaufwand sollen höhere Vergütungen bezahlt werden. Außerdem sollen die fixen Praxiskosten gesondert vergütet werden; Grundlage sollen die Kosten der durchschnittlichen Arztpraxis der Fachgruppe sein.

TK-Vize Thomas Ballast nannte mit der Umstellung wohl verbundene einmalige Ausgabensteigerungen von 5,4 bis 5,9 Prozent vertretbar. „Wir hätten es mit einer einmaligen Steigerung zu tun, die sich durch einen Zuwachsverzicht im Folgejahr sogar vollständig kompensieren ließe“, sagte Ballast.

Seiner Meinung nach könnte das Vergütungssystem so transparenter, einfacher und bundesweit einheitlich werden. Außerdem hätten die Ärzte so mehr Planungssicherheit; innerhalb des Systems, aber auch zwischen Medizinern und Kassen würde es weniger Konflikte geben. Schließlich sei das Modell geeignet, perspektivisch eine Annäherung von GKV und PKV zu erleichtern.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, begrüßte den Vorstoß. Heute wüssten die Ärzte nicht, was sie am Ende des Quartals verdienen.

Jedes Jahr müssen die Krankenkassen an alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Gesamtvergütung überweisen: Damit sollen alle vertragsärztlichen Leistungen in der Region abgedeckt werden. Ausgenommen sind Extrahonorare, die in Selektivverträgen und im neuen „dritten Sektor“, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, vereinbart werden. In den einzelnen Regionen dürfen die KVen im Einvernehmen mit den Kassen die Verteilung der Gelder an die einzelnen Mediziner selbst regeln.

Die entscheidende Frage ist die Höhe der von den Kassen an die KVen gezahlte Gesamtvergütung. Dazu wird in den einzelnen KV-Bezirken anhand der Verordnungsdaten aus dem vergangenen Jahr und der Morbiditätsstruktur zunächst der Behandlungsbedarf ermittelt. Jede einzelne Leistung wird mit einer Punktzahl versehen.

Im sogenannten Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zusammenkommen, wird dann vereinbart, wie viel Geld pro Leistungspunkt bezahlt wird. Regelmäßig können sich die Verhandlungspartner auf keinen gemeinsamen Wert einigen.

Bei allen Leistungen müssen sich die Mediziner zudem an Regelleistungsvolumina halten, die ebenfalls im Bewertungsausschuss festgelegt werden. Überschreiten die Ärzte diese Mengenbegrenzungen in einem Bereich, könnten die Punktwerte im kommenden Jahr abgesenkt werden.

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