Bundestag

Grüne fragen nach Ärztehonorar

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Berlin -

Während die Apotheker zehn Jahre lang auf eine Honoraranpassung warten mussten, steigt die Vergütung der Ärzte im Jahrestakt. Zuletzt gab es einen Nachschlag über 850 Millionen Euro. Trotzdem sind viele Ärzte unzufrieden und prophezeien ein Praxissterben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will es genauer wissen und fragt bei der Bundesregierung nach der Entwicklung in den vergangenen Jahren.

Die Fraktion will wissen, in welchem Maße die Vergütungen und Überschüsse der Vertragsärzte im Zeitraum von 2008 bis 2013 gestiegen sind, welche Arztgruppen davon besonders profitieren und in welchem Verhältnis diese Steigerungen zu anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen stehen. Auch sei von Interesse, auf welche Faktoren die Honorarsteigerungen zurückzuführen seien und in welchem Umfang die Vertragsärzte tatsächlich für die Versorgung gesetzlich Versicherter tätig seien.

Die Abgeordneten fragen gezielt, wie hoch jährlich die Ausgabensteigerung der Kassen für vertragsärztliche Vergütungen prozentual und absolut war und in welchem Maße die durchschnittlichen Bruttoeinkommen von Vollzeitbeschäftigten im Gesundheitswesen im gleichen Zeitraum gestiegen sind.

Weiter fragen sie nach dem jährlichen vertragsärztlichen Reinertrag pro Praxisinhaber und der jährlichen Steigerung – im Durchschnitt und nach Artztgruppen aufgesplittet. Andere Fragen betreffen den Anteil von Vereinbarungen auf Bundesebene und auf regionaler Ebene am Anstieg, den Anstieg des Orientierungswertes, des tatsächlichen Leistungspreises und der durchschnittlichen morbiditätsorientierten Gesamtvergütung je Arzt und je Versichertem.

Die Abgeordneten wollen zudem wissen, wie hoch derzeit die durchschnittliche Wochenarbeitszeit niedergelassener Ärzte ist und welche ärztliche Wochenarbeitszeit Kalkulationsgrundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ist. Außerdem fragen sie, wie viele Stunden der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit real für gesetzlich Versicherte aufgewendet wird.

Die Fraktion greift zudem den Vergütungsanstieg infolge einer nicht ausgabenneutralen Anpassung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung auf. Bislang geht die Bundesregierung von Vergütungssteigerungen von mindestens 500 Millionen Euro aus.

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