Versorgungsgesetz

Hartmannbund fordert Korrekturen von Gröhe

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Berlin -

Der Hartmannbund hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) scharf kritisiert: Bei der Hauptversammlung verurteilten die Delegierten vor allem die „fortgesetzte Politik staatlicher Eingriffe in die freiheitliche Ausübung des Arztberufes“ und das „politische Hineinregieren in den Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung“. Sie forderten die Bundesregierung auf, „Freiheit und Individualität als Grundsätze der ärztlichen Berufsausübung anzuerkennen und zu wahren“.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, erklärte, der Gesetzesentwurf schaffe vor allem zusätzliche Bürokratie, setze weiter auf Regelungszuwachs und werde „spätestens an der undurchführbaren Umsetzung der vorgesehenen Regelungen scheitern“.

Er kritisierte außerdem „überflüssige staatliche Reglementierungen im Rahmen der geplanten Wartezeitenregelungen“ und „inakzeptable Eingriffe in Eigentumsrechte wie beim erzwungenen Aufkauf von Arztpraxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen“.

Reinhardt kündigte eine umfassende kritische Stellungnahme des Hartmannbundes zum GKV-VSG an. Man werde in intensiven Gesprächen mit Vertretern der Koalition versuchen, dringend notwendige Korrekturen bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Parlament durchzusetzen.

Bei der Hauptversammlung sprach sich der Hartmannbund in einer Resolution für die Beibehaltung der Tarifpluralität aus und forderte die Bundesregierung auf, die grundrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit nicht anzutasten.

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