Schwangerschaftsuntersuchungen

Ärztetag: Trisomie-Test als Kassenleistung APOTHEKE ADHOC/dpa, 31.05.2019 15:44 Uhr

Gesundes Kind? Der Ärztetag fordert den Trisomie-Test als Kassenleistung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie sollen als Kassenleistung verankert werden. Dafür hat sich der Deutsche Ärztetag in Münster ausgesprochen. Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden, erklärten die Abgeordneten des Ärztetages.

Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entsprechender Beratung begleitet werden, sodass eine informierte Entscheidung getroffen werden könne. „Eine ausreichend Beratung der Schwangeren muss zwingend gewährleistet werden“, so der Ärztetag.

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hatte bereits im April betont, dass der Zugang zu den Tests für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein müsse. Notwendig sei zudem eine breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht.

Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert, bestehende Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich müsse durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sichergestellt werden. Dazu gehöre auch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien.

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit einem Down-Syndrom auf die Welt käme. Lange hatte sich das zuvor nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen. Bisher müssen die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst gezahlt werden.

Hintergrund der Debatte ist ein laufendes Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der final über neue Kassenleistungen entscheidet. Das Gremium hat signalisiert, dass solche Bluttests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken für Komplikationen als medizinisch begründet angesehen würden. Eine Entscheidung dazu soll voraussichtlich im August getroffen werden. Im April hatte sich bereits im Bundestag eine Mehrheit für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen bei Risiko-Schwangerschaften ausgesprochen.