Die Delegierten des 117. Deutschen Ärztetages haben Bund und Länder aufgefordert, die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schnellstmöglich umzusetzen. Das sei „längst überfällig“. Die entsprechenden Voraussetzungen für ein Gesetzgebungs- beziehungsweise Verordnungsverfahren sei mit der Ende letzten Jahres geschlossenen „Rahmenvereinbarung zur Novellierung der GOÄ“ von Bundesärztekammer (BÄK) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geschaffen worden.
An die Bundesländer als Träger der Heilfürsorge auf Landesebene ergehe der Appell, diesen Kompromiss konstruktiv umzusetzen, hieß es in einem Statement. Keinem anderen freien Beruf sei die Modernisierung der Gebührenordnung so lange verwehrt worden. Bei der Novellierung fordern die Ärzte zudem mehr Transparenz.
Die Delegierten des Ärztetags warnten, weitere Verzögerungen des GOÄ-Novellierungsprozesses würden dazu führen, dass Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der modernen Medizin weiterhin auf der Grundlage eines über 35 Jahre alten Gebührenverzeichnisses abgerechnet werden müssten. Das bedeute für die behandelnden Ärzte ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Notwendig seien klare, eindeutige Abrechnungsregeln.
Der medizinische Fortschritt müsse in die GOÄ eingearbeitet und bei der Bewertung von Leistungen der Inflationsausgleich berücksichtigt werden. Der Steigerungsfaktor zur Darstellung und Berechnung von besonderen Aufwandssteigerungen im Individualfall sei beizubehalten. „In Zukunft soll die GOÄ in ihrer Bewertung regelmäßig und zeitnah angepasst werden. Eine Angleichung an die EBM-Systematik ist unter allen Umständen zu vermeiden“, so die Mediziner.
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