Ärztetag: Keine Impfung in Apotheken Patrick Hollstein, 30.05.2022 15:17 Uhr
Der Deutsche Ärztetag (DÄT) hat sich gegen Grippeimpfungen in Apotheken ausgesprochen. Gleich mehrere Anträge wurden angenommen, mit denen eine Ausweitung verhindert werden soll.
Mit einem Antrag wenden sich die Delegierten an den Bundesrat: Die Länderkammer wird aufgefordert, „das Impfgeschehen zum Wohle der Patientinnen und Patienten in ärztlicher Hand zu belassen“. Der Antrag mit dem Titel „Patientensicherheit nicht gefährden – Keine regelhaften Schutzimpfungen in Apotheken“ wird kurz und knapp begründet: „Die Ärztinnen und Ärzte bieten schon jetzt ein flächendeckendes, wohnortnahes und niederschwelliges Impfangebot.“
Etwas ausführlicher kommentiert wurde der Antrag „Impfen gehört nicht an den Verkaufstresen“, eingebracht von Dr. Norbert Smetak (Baden-Württemberg) und Christine Neumann-Grutzeck (Hamburg). Es wäre „geradezu kontraproduktiv, das hohe Qualitätsniveau von Impfleistung in Deutschland zu senken und das Impfrecht neben Ärztinnen und Ärzten auch auf andere Professionen aus dem Gesundheitswesen zu übertragen“, so die Begründung. „Impfen gehört zur ärztlichen Regelversorgung.“
Es sei nicht erkennbar, dass eine derartige Ausweitung des Impfrechts auf Apothekerinnen und Apotheker zu einem niederschwelligen Zugang zu Impfungen beitrage. „Die in Deutschland tätigen 20.000 Apothekerinnen und Apotheker werden sicherlich nur zu einem Teil in der Lage sein, die räumlichen Anforderungen zur Durchführung einer Impfung zu erfüllen. Es stehen ausreichend Ärztinnen und Ärzte für die Grippeschutzimpfung zur Verfügung.“
Außerdem glauben die Ärzt:innen nicht, dass in den Apotheken das notwendige Fachwissen aufgebaut werden kann: „Zu den ärztlichen Impfleistungen gehören unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung. Mögliche Komplikationen als auch Angstreaktionen müssen beherrscht werden. Auch weitere Kenntnisse über die Impfungen, zum Beispiel bei Schwangeren oder chronisch Erkrankten, und die unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen setzen eine entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus. Diese Kenntnisse können nicht im Rahmen ärztlicher Schulungen vermittelt werden.“
Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, müsse „eine an die verschiedenen Zielgruppen angepasste Impfkampagne“ seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gestartet werden.
Rückkehr zum Arztvorbehalt
Außerdem fordert der DÄT eine Rückkehr zum vollständigen Arztvorbehalt im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Begründet wurde die Lockerung im Herbst 2020 mit der Sorge, dass die Labore durch die Corona-Pandemie überfordert sein würden. „Diese Einschätzung traf nicht zu und stimmt insbesondere heute nicht mehr.“ Durch den Aufbau von bis zu 3,1 Millionen Sars-CoV-2-PCR-Testkapazitäten seien zu jedem Zeitpunkt ausreichende Kapazitäten vorhanden gewesen.
Die Diagnosefeststellung einer Sars-CoV-2-Infektion erfordere aber unmittelbar die Einschätzung und Bewertung des individuellen Patientenrisikos für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung unter Berücksichtigung der individuellen Krankengeschichte sowie der sich entwickelnden Möglichkeiten in der Therapie der Infektionserkrankung. „Dies kann nur und ausschließlich von humanmedizinisch aus- und weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten erfolgen.“
Außerdem sei zur Einschätzung des Infektionsgeschehens eine zeitnahe Meldung der diagnostizierten Fälle erforderlich. „Diese Regelungen sind von Zahn- und Tierärzten aufgrund der hier primär nicht vorhandenen IT-Infrastruktur nicht oder nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen. Daher ist es aus medizinisch-fachlichen Gründen sachgerecht und erforderlich, diese Anpassung auch mit Blick auf die allgemeine gesundheitspolitische Einschätzung der Covid-19-Pandemie wieder zurückzunehmen und den Arztvorbehalt im Infektionsschutzgesetz wieder vollumfänglich vorzusehen.“