Vor zwei Jahren strich der Deutsche Ärztetag die Weiterbildung zum Thema Homöopathie, jetzt wird der komplette Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefordert. Auch die Apothekenpflicht soll weg. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezeichnete den Antrag als Eingriff in das „Grundrecht auf Berufsfreiheit“ und kündigte an, im Zweifel auch eine juristische Prüfung wegen Verfassungsmäßigkeit in Betracht zu ziehen.
Auf dem 128. Deutsche Ärztetag in Mainz ist der Antrag „Fehlende Evidenz für Homöopathie-Anwendung und Beendigung der Sonderstellung in Abrechnungssystemen“ beschlossen worden. Darin fordern die Ärztinnen und Ärzte, dass die Homöopathie aus der GOÄ und als Kassenleistung gestrichen wird. Außerdem soll die Apothekenpflicht beendet werden. Würde umgesetzt, was der Antrag fordert, käme das einem Verbot der ärztlichen Homöopathie gleich, so der DZVhÄ.
„Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagte Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ. „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte“, so Geiger.
Auch der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) kritisiert den Beschluss. Der Antrag sei ein direkter Appell an die Politik, die Homöopathie aus dem Gesundheitssystem zu verbannen, so der BPH. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird es freuen, einen so starken Verbündeten zu haben.“
Rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte würden mit komplementärmedizinischen Methoden arbeiten, rund 3000 Apothekerinnen und Apotheker über die Weiterbildung Naturheilverfahren und Homöopathie verfügen. Außerdem zeigten repräsentative Umfragen, dass die Mehrheit der Bevölkerung Homöopathie nutze, so der BPH. „Diese formal demokratische Abstimmung der verfassten Ärzteschaft führt zu einer undemokratischen Situation“, so Meinolf Stromberg, Vorsitzender des BPH. Der Antrag führe zur Entmündigung von Ärztinnen und Ärzten, von Apothekerinnen und Apothekern und vor allem von Patientinnen und Patienten.
Begründet wurde der Antrag damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. Diese Begründung verleugne den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung, so Geiger.
Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, könne zweifellos nur wissenschaftlich, auf Grundlage valider Studiendaten, beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis habe die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt, erklärte Geiger. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise, die sich aus randomisierten Doppelblindstudien sowie ihren Zusammenfassungen und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergebe, spreche deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und die Kosteneffizienz der Homöopathie.
„Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“, appellierte Geiger abschließend.
APOTHEKE ADHOC Debatte