Ärztetag fordert Antibiotika aus Europa APOTHEKE ADHOC, 31.05.2019 11:48 Uhr
Der Deutsche Ärztetag hat die Rückverlegung der Antibiotikaproduktion nach Europa gefordert. „Kommt es zu einem hygienischen oder technischen Problem, steht die Versorgungssicherheit auf dem Spiel“, warnten die Delegierten in Münster. Auch sei bei der Produktion in Schwellenländern bereits mehrfach eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Antibiotika nachgewiesen. Dies führe zu einer Zunahme von multiresistenten Erregern, was das Problem verschärfe. „In Europa sei eine hochwertige Produktion unter Einhaltung aller notwendigen Qualitäts- und Umweltaspekte möglich“, betonten die Abgeordneten des Ärztetages.
In einem weiteren Beschluss forderte der Ärztetag die Bundesregierung auf, einen Sicherstellungsauftrag für die Medikamentenversorgung zu vergeben. Hintergrund sind häufige Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Besonders gravierend seien diese bei Krebsarzneimitteln. Problematisch waren auch Engpässe bei der Versorgung mit dem Blutdrucksenker Valsartan, der von einem Unternehmen in China produziert wird.
Außerdem sprach sich der Ärztetag gegen eine Ausweitung der sogenannten „Aut-idem“-Regelung auf Biologika und Biosimilars in dem Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) aus. Man erkenne zwar an, dass Biosimilars einen wichtigen Beitrag zur Kostenreduktion leisteten. Die Entscheidung zum Einsatz eines Biosimilars müsse aber die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt treffen. Nur so sei sicherzustellen, dass weder die Patientensicherheit noch die Therapieziele, noch der Therapieerfolg aus ökonomischen Gründen kompromittiert werden, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.
Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Weg frei machen für den Austausch von Biosimilars in der Apotheke. Doch im Entwurf für das GSAV ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen. „Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Austauschbarkeit von Biosimilars und Erfahrungen mit der Versorgungspraxis von Biosimilars zu sammeln“, heißt es zur Begründung. Unabhängig davon bleibe wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der Aut-idem-Regelung auf Apothekenebene, dass der Gemeinsame Bundesausschss (G-BA) zuvor in seinen Richtlinien die Austauschbarkeit für das betreffende Arzneimittel bewertet und festgestellt habe, so das BMG.