Die Ärzte wollen beim Medikationsmanagement die Hoheit behalten. Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) sei eine „genuin ärztliche Aufgabe“, bekräftigten die Delegierten des Deutschen Ärztetags in einem Entschließungsantrag zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Die von der Gematik geplanten Zusatztests für die Einführung einer zentralen Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Patientendiagnosen werden abgelehnt“, heißt es.
Die Prüfung der Neben- oder Wechselwirkungen sei Aufgabe der Mediziner. Ausschließlich Haus-, Fach- und Klinikärzte könnten entscheiden, ob ein Medikament mit einer Neben- oder Wechselwirkung – bereits heute in den Computersystemen der Arztpraxen angezeigt – nach Abwägung der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit trotzdem eingenommen oder ausgetauscht werden müsse.
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sieht man keinen Widerspruch zu dem Antrag und dem ABDA/KBV-Modell: „Bei ARMIN betreuen Arzt und Apotheker gemeinsam eine besondere Patientengruppe, die mindestens fünf Medikamente täglich benötigt. Sie teilen sich die Verantwortung. Das eine hat mit dem anderen nur wenig zu tun. Die originär ärztlichen Aufgaben bleiben so gut wie unberührt“, teilte ein Sprecher mit.
In der Begründung verweisen die Mediziner auf das elektronische Rezept, das in allen Tests gescheitert sei. Trotzdem bestünden die Krankenkassen weiterhin auf einer zentralen Online-Medikationsdatei, die dann in der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) verwaltet und gespeichert werden würde.
Generell müsse Telemedizin als Ergänzung zur konventionellen Behandlung betrachtet werden, nicht aber als deren Ersatz. Auch bei der eGK müssten sinnvolle medizinische Anwendungen Im Vordergrund stehen. Das geplante Versichertenstammdatenmanagement bringe keine Verbesserungen für die Versorgung der Patienten mit sich, so die Delegierten.
Auch müssten sich die Anwendungen in die Abläufe in Praxen und Kliniken gut einfügen und dürften dort nicht zu mehr Bürokratie führen. Eine Telematikinfrastruktur, die auf Zwang oder gesetzlichen Druck setze, werde keinen Erfolg haben, hieß es. Ihre Nutzung solle für Patienten, Ärzte und Ärztenetze fakultativ sein.
Die Delegierten forderten die Bundesärztekammer (BÄK) auf, die Sicherheit der Datenspeicherung und Kommunikation in der Medizin zu untersuchen. Dabei solle vor allem die Sicherheit von Krankenhausinformationssystemen, Praxissoftware, KV-Datenaustausch und zwischenärztlicher Kommunikation beurteilt werden. Bereits zuvor hatten die Mediziner proklamiert, große, über das Internet gespeicherte Datenmengen seien auf Dauer nicht sicher zu schützen und dürften daher auch nicht zentral gespeichert werden. Die bestehenden Vernetzungsaktivitäten wie etwa das Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten auch künftig unter der Hoheit der entsprechenden Organisationen verbleiben.
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