Die rund 150.000 Kassenärzte und Psychotherapeuten in Deutschland sollen im kommenden Jahr zwischen 590 und 800 Millionen Euro mehr verdienen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) nach monatelangen Verhandlungen geeinigt. Die Entscheidung sei bereits am Abend im Erweiterten Bewertungsausschuss gefallen, sagte ein KBV-Sprecher. Rein rechnerisch würde die Summe ein Plus zwischen etwa 3900 und 5300 Euro pro Person bedeuten.
Laut KBV liegt die Erhöhung bei rund 3 Prozent. Ob der vereinbarte Finanzrahmen letztlich eingehalten wird, ist aber noch offen, da nur die Preise, nicht aber die abzurechnende Leistungs-„Menge“ festgeschrieben wurden. Über Mengenzuwächse ist noch auf Landesebene zu verhandeln.
In die medizinische Grundversorgung sollen 2014 rund 140 Millionen Euro zusätzlich fließen: Jeweils 70 Millionen Euro an die Haus- und an die Fachärzte. Rein rechnerisch läuft die Vereinbarung auf ein Plus zwischen 3900 und 5300 Euro pro Arzt hinaus, allerdings werden die Mediziner unterschiedlich bezahlt.Die Erhöhung berücksichtigt nach den Worten von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler die Kostensteigerungen in den Praxen. „Der nächste Schritt hin zu einer planbaren festen Einzelleistungsvergütung ist damit leider verschoben worden“, kritisierte er. Dies müsse 2014 erreicht werden.
Aus Sicht der Kassen ist das Ergebnis ein vertretbarer Kompromiss, da er Kostensteigerungen in den Arztpraxen ausreichend berücksichtige und mehr Geld für die haus- und fachärztliche Grundversorgung einschließe. Zu dem vereinbarten Erhöhungsrahmen für die Ärztehonorare kommen nach Einschätzung der Kassen vermutlich noch Mehrausgaben – etwa für ambulantes Operieren und Gesundheitsprävention oder Vorsorge – in Höhe von etwa 200 Millionen Euro hinzu. Damit sei mit einem Gesamtanstieg der Arztausgaben in 2014 um bis zu einer Milliarde Euro zu rechnen.Ärzte und Krankenkassen verhandeln jedes Jahr über den Preis und die Menge ärztlicher Leistungen. Bei der Anpassung werden nicht nur die Kostensteigerungen in den Arztpraxen, sondern auch Wirtschaftlichkeitsreserven berücksichtigt, die sich beispielsweise durch den Trend zu Gemeinschaftspraxen ergeben.
Eigentlich legt der „Bewertungsausschuss Ärzte“, dem je drei Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbands angehören, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) fest. Dieser bildet die Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen.
Kann in dem Bewertungsausschuss keine Einigung erzielt werden, wird als Schiedsstelle der EBA einberufen. Der Bewertungsausschuss wird dann um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert. In diesem Jahr wurden die Honorarverhandlungen am 29. August in den EBA überführt, der gestern tagte.
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