Die Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg (KVBB) und Sachsen-Anhalt (KVSA) kritisieren die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Berechnung der morbiditätsorientierten Vergütung für niedergelassene Ärzte. Das BSG hatte im Honorarstreit zwischen Krankenkassen und KVSA einen Schiedsspruch vom Dezember 2012 für nichtig erklärt, laut dem die Vergütung für Ärzte in den kommenden Jahren um 12 Prozent steigen sollte.
Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KVBB fordert nun von der Politik, umgehend eine eindeutige Regelung zu schaffen, da aktuell die Verhandlungen zur Bereitstellung der Mittel für die ambulante medizinische Versorgung für das kommende Jahr geführt würden.
Der Vorstandsvorsitzende der KVSA, Dr. Burkhard John, schloss sich an: Die Politik müsse zu einer Klarstellung der rechtlichen Vorgaben für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten beitragen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen, um die Unterfinanzierung zu überwinden.
KVen und Krankenkassen müssen eine Leistungsmenge für die Versicherten im Voraus bestimmen. Mit der Neugestaltung des vertragsärztlichen Vergütungssystems im Jahr 2007 sollten die Krankenkassen alle finanziellen Lasten tragen, die aus der vertragsärztlichen Tätigkeit entstehen.
„Diese Zielsetzung konnte aufgrund des Widerstandes der Krankenkassen bis heute nicht umgesetzt werden! Nun verhindert auch das BSG, den Auftrag des Gesetzgebers umzusetzen“, kritisierte der KVBB-Chef.
Nach den Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erhalten die Vertragsärzte für jede zehnte Behandlung keine Vergütung durch die Krankenkassen. John fordert deshalb, dass die Kassen, die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, entsprechend der Höhe der Morbidität ihrer Versicherten, für die notwendige ambulante Versorgung einsetzen.
„Die nunmehrige Entscheidung des BSG bedeutet, dass unser Kernproblem – eine hohe Morbidität bei geringerer finanzieller Ausstattung – bestehen bleibt. Die Morbidität liegt in unserem Land etwa 10 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, die Vergütung pro Versicherten dagegen etwa 6 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt“, sagte John.
Er sieht die ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt gefährdet. „Auch für weitere Bundesländer mit nachgewiesener hoher Morbidität sei dies ein schwerwiegender Rückschlag im Bemühen, eine Anpassung der Finanzmittel an das jeweils regional notwendige Niveau zu erreichen.“ Die Vertragsärzte würden die Bittsteller bleiben.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) hatte Mitte August wegen einer Klage der Krankenkassen den Schiedsspruch aufgehoben. Den Revisionsantrag der KVSA lehnte das BSG nun ab. Laut dem Schiedsspruch sollten die mit festen Preisen vergüteten ärztlichen Leistungen in Sachsen-Anhalt 2013, 2014 und 2015 jeweils um 4 Prozent ansteigen.
Eine solche Anpassung der Leistungsmenge um insgesamt 12 Prozent erachten die Ärzte wegen der Alters- und Krankheitsstruktur der Versicherten im Land als notwendig. Nach Ansicht der Krankenkassen hatte das Schiedsamt aber nicht das Recht, eine solche Anpassung vorzunehmen. LSG und BSG schlossen sich der Auffassung an.
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