Ärztehonorar

GKV: Nur Kopfschütteln für Ärzte

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Berlin -

Bei den Honorarverhandlungen zwischen niedergelassenen Kassenärzten und Krankenkassen für 2015 zeichnet sich keine rasche Lösung ab. Der GKV-Spitzenverband nannte die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach Anhebung der Honorare um fünf Milliarden Euro unglaublich. „Bei diesen horrenden Forderungen kann man nur ungläubig mit dem Kopf schütteln“, hieß es nur wenige Stunden nach Beginn der ersten Runde am Mittwoch.

Wie es nach Ende der gut siebenstündigen Runde in Berlin aus Verhandlungskreisen hieß, war die Stimmung „sachlich, nüchtern“. Die Positionen lägen erwartungsgemäß noch weit auseinander.

Den GKV-Berechnungen zufolge entsprechen die fünf Milliarden etwa 15 Prozent mehr Honorar für das kommende Jahr. Anders gerechnet wären das im Durchschnitt 38.000 Euro mehr für jeden Vertragsarzt und Vertragspsychotherapeuten. Addiere man die 166.000 Euro Praxisüberschuss, von dem das Statistisches Bundesamt ausgehe, mit der aktuellen Forderung, „steigt das durchschnittliche Honorar pro Vertragsarzt auf 200.000 Euro“, rechnete der GKV-Spitzenverband vor.

Die Ärzte hielten den Kassen entgegen, ihre Darstellung „trieft vor Irreführungen“. Der von der Kassenseite genannte Praxisüberschuss von 166.000 Euro sei falsch. Die Krankenkassen verschwiegen, dass diese Summe des Statistischen Bundesamts auch Privateinnahmen umfasse. Um diesen Überschuss aus Mitteln der GKV zu erreichen, müssten die Krankenkassen per se schon einige Milliarden nachschießen.

Die Forderungen der KBV beziehen sich offensichtlich ausschließlich auf 2015. Zunächst hatten die Ärzte auch eine stufenweisen Anhebung ins Gespräch gebracht. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hatte vor Beginn der Verhandlungsrunde erläutert, dass sich die Forderungen vornehmlich aus zwei Posten zusammensetzten: Aufhebung der Budget-Begrenzung und höhere Ärzte-Vergütungen.

Zur Zeit würden laut Gassen 10 Prozent der ärztlichen Leistungen nicht abgegolten – das habe 2013 rund 2,3 Milliarden Euro entsprochen. Bei der Anhebung der Vergütung sei das Gehalt eines Oberarztes ein Richtwert. Dieses liege derzeit bei 133.000 Euro im Jahr. Damit Kassenärzte ein vergleichbares Einkommen erzielen, müssten insgesamt rund drei Milliarden Euro zusätzlich ins System gegeben werden.

Der GKV-Spitzenverband kritisierte zudem, dass die Kassenärzte ein Honorarplus von durchschnittlich 38.000 Euro forderten, aber „gleichzeitig sagen, dass sich an den Wartezeiten auf Arzttermine nichts ändern lässt“. Das passe nicht zusammen.

Nach Gassens Ansicht müsste die Debatte über zu lange Wartezeiten in Arztpraxen an die Aufhebung der Budgetierung geknüpft werden. Denn hinter kürzeren Wartezeiten stecke auch die Erwartung, Leistungen schneller zu erbringen.

Die KBV verhandelt für rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Davon haben 130.000 eine eigene Praxis, sogenannte Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Weitere 20.000 Ärzte seien in Praxen angestellt.

Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben einen „Vertrag“ mit den Krankenkassen, sie werden also direkt über die Kassenärztlichen Vereinigungen honoriert. Die 20.000 in einer Praxis angestellten Ärzte profitieren indirekt von einer Anhebung der Vergütungen.

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