Homöopathie-Weiterbildung wird gestrichen Lilith Teusch, 20.07.2024 08:44 Uhr
Rund 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg haben sich in einem offenen Brief an die Delegierten der Landesärztekammer (LÄK) gewandt und gefordert, dass die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung bleibt. Die LÄK ist dagegen.
Die Zusatzweiterbildung Homöopathie wird aus der Weiterbildungsordnung der LÄK gestrichen. Der Mehrheitsentscheidung war demnach eine ausgewogene und faire Debatte der Delegierten des baden-württembergischen Ärzteparlaments vorausgegangen. Der Beschluss zieht eine Satzungsänderung nach sich; im nächsten Schritt wird das Sozialministerium als Rechtsaufsicht im Rahmen des Genehmigungsprozesses prüfen, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden.
„Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann“, erklärte Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin und Organisator des Briefes, zuvor. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt wird, geht die professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde, so Geyer.
Er führt zudem an, dass Homöopathie in der Regel nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend angewendet werde. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung“, fordert Geyer.
Akzeptanz in der Bevölkerung
Zudem bestehe eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem letzten Jahr zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel genutzt hätten und 35 Prozent dieser Personen von ihrer Wirksamkeit überzeugt seien. Weitere 55 Prozent hielten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern“, warnt Geyer.
In dem Brief wird außerdem auf verschiedene Studien verwiesen. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein“, betont Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.
Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung schon einmal dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Das hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese nicht mehr neu erwerben könnten. Medizinerinnen und Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Ärztekammer weiter erlaubt.
Die Homöopathie-Weiterbildung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz. 14 von 17 Landesärztekammern haben sie bereits gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.