Deutschlands Kassenärzte haben sich gegen eine Aufhebung des sogenannten Sicherstellungsauftrags ausgesprochen. Dieser verpflichtet sie gemeinsam mit den Krankenkassen, die vertragsärztliche Versorgung der Kassenpatienten zu gewährleisten. Rund 80.000 der 150.000 Niedergelassenen haben sich an einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beteiligt, 76 Prozent davon wollen den Sicherstellungsauftrag behalten. Der Großteil wünscht sich trotzdem Veränderungen.
Laut KBV gaben zwei Drittel der Befragten an, dass die Konditionen in der Zusammenarbeit mit den Kassen geändert werden müssten: „Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verlangen bessere Rahmenbedingungen, um ihre Patienten optimal behandeln zu können und genügend Zeit für sie zu haben“, erläuterte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.
Der Forderungskatalog der Mediziner ist lang: Sie fordern feste, kostendeckende Preise, Selbstbestimmung über Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung und die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit. Außerdem dürfe die Mengensteuerung nicht zur Absenkung der Einzelleistungen führen.
Politisch brisant ist auch die Frage danach, ob auch Kliniken ambulante Behandlungen anbieten dürfen. Die Bundesregierung vertritt eine solche sektorenübergreifene Versorgung: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) wurde sogar ein „dritter“ Sektor geschaffen. Im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollen Niedergelassene und Kliniken um gewisse Leistungen konkurrieren.
Den Vertragsärzten passt das überhaupt nicht: 83 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass der Sicherstellungsautrag für die ambulante Versorgung nur durch Vertragsärzte durchgeführt werde.
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